BundesratStenographisches Protokoll883. Sitzung, 883. Sitzung des Bundesrates am 12. Juli 2018 / Seite 118

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Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Einstimmigkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

16.07.014. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Fremdenpolizeige­setz 2005, das Asylgesetz 2005, das BFA-Verfahrensgesetz, das BFA-Einrich­tungsgesetz, das Grundversorgungsgesetz – Bund 2005, das Staatsbürger­schaftsgesetz 1985, das Universitätsgesetz 2002, das Hochschulgesetz 2005, das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Gedenkstättengesetz, das Meldege­setz 1991, das Personenstandsgesetz 2013, das Zivildienstgesetz 1986 und das Sicherheitspolizeigesetz geändert werden (Fremdenrechtsänderungsgesetz 2018 – FrÄG 2018) (189 d.B. und 207 d.B. sowie 9998/BR d.B. und 10020/BR d.B.)


Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Wir gelangen nun zu Punkt 4 der Tages­ordnung.

Berichterstatter ist Bundesrat Andreas Spanring. Ich bitte um den Bericht.


16.07.27

Berichterstatter Andreas Arthur Spanring: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrte Frau Staatssekretärin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Ich komme zum Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Nieder­lassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Asylge­setz 2005, das BFA-Verfahrensgesetz, das BFA-Einrichtungsgesetz, das Grundversor­gungsgesetz – Bund 2005, das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985, das Universitätsge­setz 2002, das Hochschulgesetz 2005, das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Ge­denkstättengesetz, das Meldegesetz 1991, das Personenstandsgesetz 2013, das Zivil­dienstgesetz 1986 und das Sicherheitspolizeigesetz geändert werden (Fremdenrechts­änderungsgesetz 2018 – FrÄG 2018).

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 10. Ju­li 2018 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Na­tionalrates keinen Einspruch zu erheben.


Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Danke für den Bericht.

Bevor wir in die Debatte eingehen, darf ich ganz herzlich unsere Staatssekretärin Karo­line Edtstadler bei uns begrüßen. – Herzlich willkommen. (Allgemeiner Beifall.)

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Martin Weber. – Bitte.


16.09.05

Bundesrat Martin Weber (SPÖ, Steiermark): Wertes Präsidium! Frau Staatssekretä­rin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Hinter dem Titel Fremdenrechtsänderungsgesetz verbergen sich 14 Gesetze, die davon betroffen sind. Es sind unter anderem das Frem­denpolizeigesetz, das Asylgesetz, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Grundversorgungsgesetz, das Universitätsgesetz, das Staatsbürgerschaftsgesetz, das Hochschulgesetz, das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Gedenkstättengesetz, das


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