Bundesrates! Ich darf eingangs sagen: Ich freue mich, dass ich heute bei Ihnen im Bundesrat bin! Mit dem Fremdenrechtsänderungsgesetz ist nämlich ein wichtiges Gesetz für die Sicherheit der Österreicherinnen und Österreicher sowie für die Rechtsstaatlichkeit und die Verdeutlichung dieses so wichtigen Prinzips in unserem Land auf der Tagesordnung.
Ich nehme zur Kenntnis, dass manche hier offenbar lieber den Herrn Bundesminister für Inneres sehen würden, aber ich kann Ihnen sagen – und es ist auch schon gefallen –: Er ist beim Rat der Europäischen Union, und zwar der Justiz- und Innenminister, der heute in Innsbruck tagt. (Bundesrat Weber: Er traut sich nicht mehr her!) Dabei geht es um sehr wesentliche Weichenstellungen auch innerhalb Europas, wie es mit der Asyl- und Fremdenpolitik weitergeht.
Lassen Sie mich jetzt aber zu dem Gesetz kommen: Es ist ein ganz wesentliches Ziel des Fremdenrechtsänderungsgesetzes, dass wir eine geordnete und vor allem eine effiziente Asyl- und Fremdenpolitik in diesem Land betreiben können. Das Ziel ist ganz klar die Effizienzsteigerung, und mit den Maßnahmen, die hier vorgeschlagen werden, wird diese Effizienz auch erreicht werden. Es geht um sehr praktische Anpassungen an die Praxis, Erfordernisse, die sich einfach aus der Erfahrung und auch aus dem Verfahren ergeben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! In diesem Zusammenhang bitte ich Sie: Bitte halten Sie in dieser Diskussion legale Migration, illegale Migration und Asyl auseinander, und zwar ganz scharf! (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Österreich wird auch weiterhin ganz klar jenen Schutz gewähren, die diesen Schutz brauchen. Das ist nicht nur eine Verpflichtung, die aus internationalen Vereinbarungen wie etwa der Genfer Flüchtlingskonvention oder der Europäischen Menschenrechtskonvention herrührt, sondern das ist ein Gebot der Menschlichkeit, und selbstverständlich werden wir dem nachkommen. Was es aber zu verhindern gilt, ist ein Missbrauch dieses Schutzmechanismus, den wir hier bieten. Das wollen wir mit diesem Gesetz erreichen, und ich sage Ihnen auch gleich: Das werden wir mit diesem Gesetz erreichen!
Auf einige Punkte ist schon eingegangen worden. Ich möchte trotzdem noch auf wesentliche Maßnahmen in diesem Gesetz eingehen: Auswertung der Handydaten: Ja, das wird ab 1.9.2018 möglich sein, und es ist auch notwendig, dass die Strafverfolgungsbehörden, die Asylbehörden, die Fremdenbehörden auf der Höhe der Zeit agieren können. Das gilt nicht nur für das Fremdenasylrecht, sondern das gilt auch für andere Bereiche.
Fast jeder Asylwerber verfügt über ein Smartphone. Zukünftig soll es Behörden möglich sein, die Überprüfung der Angaben ganz einfach vorzunehmen, nämlich durch die Auswertung geopolitischer Daten. Man kann nachschauen, wie der Fluchtweg verlaufen ist und ob das mit dem übereinstimmt, was im Asylverfahren gesagt wurde. Damit kann man sich viel ersparen, was wiederum zur Effizienzsteigerung führt. Es müssen nicht unzählige Aussagen gegeneinander abgewogen werden. – Ich kann Ihnen das sagen, denn ich komme aus der Praxis – ich war Richterin, wenn auch nicht in diesem Bereich –: Das ist mitunter eine sehr aufwändige und auch zeitaufwändige Sache. So kann man das schwarz auf weiß schnell nachweisen.
Zu den Kosten: Es wurde schon viel von Kosten gesprochen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ja, 840 Euro sollen als Maximalbetrag in Zukunft abgenommen werden können, aber natürlich nur, wenn dem jeweils Betroffenen zumindest 120 Euro verbleiben. Das entspricht drei Monaten Taschengeld in der Grundversorgung. Es ist auch von Bundesrat Forstner ausgeführt worden, dass zurückgezahlt wird, wenn dieser Betrag unterschritten wird, wenn also die Dauer in der Grundversorgung kürzer ist.
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