Wir haben nämlich bereits 2015 durch Ihre unkontrollierte Refugees-welcome-Politik einen Vorgeschmack Ihrer verfehlten Asylpolitik bekommen; und wenn Sie mit offenen Augen durch Wien gehen, meine Damen und Herren, dann können Sie sich jeden Tag ein Bild von den Nachwirkungen von 2015 machen.
Kommen wir aber zurück zur geplanten Gesetzesänderung. Das neue Fremdenrechtsänderungsgesetz wird folgende Prozesse optimieren und verbessern: Die Exekutive erhält endlich Zugriff auf mitgeführte Datenträger wie Handys von Asylwerbern, wenn Zweifel an der angegebenen Identität, am angegebenen Herkunftsland oder an der angegebenen Fluchtroute besteht. Und glauben Sie mir eines, meine Damen und Herren, da gibt es oft großen Zweifel und vor allem Missbrauch.
Des Weiteren werden Asylwerber im Zulassungsverfahren zukünftig verpflichtet, in einer bestimmten Betreuungsstelle des Bundes Unterkunft zu nehmen. Damit nehmen wir endlich den Druck von Wien, das aufgrund der unappetitlichen rot-grünen Asylpolitik gerade im Bereich der Bedarfsorientierten Mindestsicherung zum Asylmagneten von ganz Österreich geworden ist.
Darüber hinaus wird die Möglichkeit geschaffen, den Flüchtlingen im Zuge ihrer Asylantragstellung mitgeführtes Bargeld abzunehmen. Damit soll eine Kostenbeteiligung an der vom Bund im Zulassungsverfahren gewährten Grundversorgung sichergestellt werden. Dabei darf ich daran erinnern, dass diese Menschen noch nichts in unser Sozialsystem eingezahlt haben.
Auch die Verhinderung und Verfahrensverschleppung werden durch diese Änderung im Gesetz hintangehalten. Damit geht einher, dass Fristen für Beschwerden gegen bestimmte Entscheidungen des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl effektiv verkürzt werden. Kürzere Asylverfahren bedeuten auch effiziente Verfahrensabwicklung und die Eindämmung von Verfahrensverschleppung durch dubiose Asylanwälte.
Es ist uns auch ganz wichtig, dass anerkannte Flüchtlinge, die in ihr Heimatland reisen und dort einen Reisepass beantragen, künftig mit einem beschleunigten Asylaberkennungsverfahren zu rechnen haben, denn da wird unsere Hilfsbereitschaft missbraucht. Wer straffällig wird, hat beschleunigt mit einer Aberkennung des Asylstatus zu rechnen.
Auch die Erlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft durch Asylberechtigte wird nun endlich erschwert. Es gilt nämlich zukünftig eine Zehn-Jahres-Frist. Ja, meine Damen und Herren von der SPÖ, jetzt wird es auch für Sie schwieriger, neues Wählerpotenzial zu lukrieren. (Beifall bei der FPÖ sowie des Bundesrates Seeber.)
Ich fasse zusammen: Wir schaffen durch dieses Gesetz eine restriktive und effiziente Flüchtlingspolitik, eine Trennung zwischen illegaler Migration und legaler Zuwanderung. Dies ist ein wichtiges Signal an die Schlepper, dass in Österreich keine Refugees-welcome-Politik mehr betrieben wird. So wird auch die Wartefrist für die Erlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft für Asylberechtigte verlängert.
Abschließend möchte ich festhalten: Österreich wird aber auch weiterhin seinen Pflichten aus internationalen Abkommen nachkommen und denjenigen, die nachweislich Schutz brauchen, diesen auch bieten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FPÖ und bei BundesrätInnen der ÖVP.)
16.39
Vizepräsident Ewald Lindinger: Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich Frau Staatssekretärin Mag.a Karoline Edtstadler. – Bitte.
Staatssekretärin im Bundesministerium für Inneres Mag. Karoline Edtstadler: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Mitglieder des
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