BundesratStenographisches Protokoll883. Sitzung, 883. Sitzung des Bundesrates am 12. Juli 2018 / Seite 127

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Ich verrate Ihnen jetzt kein Geheimnis, denn viele von Ihnen werden es wissen: Es ist auch jetzt schon möglich, einen Kostenbescheid auszustellen und Asylwerbern im Nach­hinein die Kosten des Asylverfahrens beziehungsweise der Grundversorgung aufzuer­legen. Es ist allerdings unsere Erfahrung, dass in der Regel dann, wenn diese Kosten­bescheide ausgestellt werden, eben kein Bargeld mehr da ist. Es ist ganz klar, dass Österreich für die Asylverfahren große Mengen Geldes aufgebracht hat und auch wei­ter aufbringen wird, und daher ist es wohl nur recht und gerecht, einen entsprechenden Betrag von denjenigen, die es dann in Anspruch nehmen müssen, auch einzuheben.

Ein anderer Punkt ist meiner Erinnerung nach in der Diskussion noch nicht gefallen, und zwar geht es um die Ex-lege-Antragstellung für minderjährige Kinder. Was be­deutet das? – Wenn jemand bei uns einen Asylantrag im Familienverband stellt, dann wird das Asylverfahren in einer Einzelfallprüfung, aber für die gesamte Familie abge­handelt.

Wenn es ein nachgeborenes Kind gibt, dann war es bisher so, dass die Familie selbst entschieden hat, wann für dieses nachgeborene Kind der Antrag gestellt wird. In Zu­kunft wird es so sein, dass mit der Geburt des Kindes der Antrag ex lege gestellt wird. Mit welchem Hintergrund geschieht das? – Man kann das Verfahren eben nicht unbot­mäßig hinauszögern und abwarten, bis das erste Verfahren beispielsweise für vier Familienmitglieder abgeschlossen ist – um dann noch einmal von Neuem anfangen zu müssen, weil es einen weiteren Antrag gibt. Das wird, das kann ich Ihnen versprechen, zu einer erheblichen Beschleunigung der Asylverfahren führen! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Die Kritik an der beschleunigten Aberkennung des Asylstatus kann ich auch nicht nachvollziehen. Worum geht es dabei? – Wenn jemand bei uns einen Asylantrag stellt, dann macht er damit geltend, dass er in seiner Heimat aufgrund der Religion, der Ras­se, des Geschlechts oder der politischen Gesinnung verfolgt ist, wie es in der Genfer Flüchtlingskonvention vorgesehen ist. Wenn diese Person dann bei uns Asylstatus be­kommt, aber trotzdem freiwillig in die Heimat reist, dann macht sie damit wohl konklu­dent klar, dass dieser Schutz nicht mehr gegeben zu sein braucht.

Ich betone aber, dass es auch in solchen Fällen jeweils eine Einzelfallprüfung geben wird, dass aber die Aberkennung beschleunigt und somit schneller möglich sein wird – und das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist wohl nur gerecht.

Die Anhebung der Wartefrist für die Verleihung der Staatsbürgerschaft ist auch gefal­len. Ich möchte dazu nur zwei Punkte erwähnen: Wir alle wissen, welche Rechte wir mit der Staatsbürgerschaft Österreichs haben und was damit an Schutz für uns ver­bunden ist. Das ist etwas, was wertvoll ist. Diese zehn Jahre Wartezeit entsprechen völkerrechtlichen Vorgaben und stehen im Einklang mit dem Völkerrecht. Daher sind wir der Meinung, dass es jedenfalls gerechtfertigt ist, das mit zehn Jahren anzusetzen.

Zusammenfassend und abschließend darf ich Ihnen sagen: Es handelt sich um ein effizientes Paket. Es handelt sich um Maßnahmen, die zu einer ganz klaren Beschleu­nigung der Verfahren führen werden. Und dass es zu einer schnelleren Entscheidung kommt, hat zur Folge, dass es schneller Rechtssicherheit gibt, und zwar Rechtssi­cherheit für die Österreicherinnen und Österreicher, Rechtssicherheit vor allem aber für die, die Asyl beantragen.

In diesem Zusammenhang muss ich Ihnen auch sagen: Es ist jeder betroffen, wenn jemand abgeschoben werden muss. Es ist nicht nur für diejenigen, die abgeschoben werden, wirklich schlimm, unangenehm, schrecklich und vieles mehr, sondern es ist auch für die, die diese Abschiebungen durchführen, jedes Mal aufs Neue keine Rou­tine, sondern mit menschlichem Leid verbunden. Für die Polizistinnen und Polizisten, für die Amtsärztinnen und Amtsärzte, kurzum für alle, die damit befasst sind, wird das nicht zur Routine und ist das absolut belastend.

 


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