Je schneller wir hier Klarheit schaffen können, desto einfacher ist es für alle Betroffenen. Das ist – und das betone ich jetzt noch einmal – im Sinne der Rechtsstaatlichkeit, denn wenn es eine rechtsstaatliche Entscheidung gibt, dann ist diese auch zu vollziehen. Danach trachten wir mit diesem Paket, und zwar natürlich – auch das möchte ich noch einmal sagen – jeweils mit einer Einzelfallprüfung und einer sorgfältigen Abwägung.
Noch ein paar Sätze, weil auch gefallen ist, dass eine hohe Aufhebungsrate der erstinstanzlichen Entscheidungen gegeben ist: Das ist Ausdruck eines Rechtsstaates. Das rührt aber in einigen Fällen auch daher, dass die Verfahren eben entsprechend lang sind, dass sich in der Zwischenzeit Änderungen im Verfahren ergeben und diese wiederum berücksichtigt werden müssen. Auch das ist das Wesen eines Rechtsstaates. Daher würde ich das per se nicht als negativ ansehen, denn das ist Ausdruck dessen, wie wir unser Rechtssystem aufgestellt haben.
Wir wollen also in Zukunft die bestmöglichen Rahmenbedingungen für unsere Behörden, und zwar auf der Höhe der Zeit und mit mehr Gerechtigkeit. Das ist das, wofür wir bereits im Wahlkampf eingetreten sind, das ist das, was wir im Regierungsprogramm festgeschrieben haben, und das ist das, was wir jetzt umsetzen. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
16.49
Vizepräsident Ewald Lindinger: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Stefan Schennach. Ich erteile ihm dieses.
Bundesrat Stefan Schennach (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geschätzte Frau Staatssekretärin! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Frau Staatssekretärin, wir werden wohl für längere Zeit ein gedeihliches Verhältnis miteinander finden, denn da der Ressortleiter, nachdem er hier einmal die Contenance verloren hatte, mitgeteilt hat, dass er künftig den Bundesrat nicht mehr besuchen wird, sondern dass Sie das machen werden, sollten wir uns auf eine langfristige Zusammenarbeit einstellen. (Staatssekretärin Edtstadler: Ja!) Sie haben das quasi so entschuldigend gesagt, ich spreche jetzt aber gleich ganz anders. Ich bin froh, dass Sie hier sind und nicht der Ressortleiter. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Mayer.)
Ich sage Ihnen auch, warum ich froh bin, dass Sie hier sind – und ich sage das als Mitglied des Europarates –: Sie waren nämlich am Europäischen Menschenrechtsgerichtshof tätig, und es ist nicht lange her, dass Papst Franziskus gesagt hat, dass der Europäische Menschenrechtsgerichtshof das unverrückbare Gewissen Europas ist. Sie haben zwei Jahre lang an Entscheidungen des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs mitgewirkt, die in erster Linie eine spezielle Optik haben, und diese Optik ist die maximale Durchsetzung der Menschenrechte.
Ich habe mir Ihre Worte angehört, und ich habe auch die Worte meines Kollegen Martin Weber gehört, und ich sage Ihnen jetzt: Die Effizienz, von der Sie im Hinblick auf diese Novelle sprechen, sehe nicht nur ich nicht! Der „Kurier“ hat zum Beispiel getitelt: „Fremdenrecht neu: Viel Symbolik, kaum Effekt.“
Da Sie gesagt haben, das sei ein Schritt zu mehr Rechtssicherheit, frage ich mich, warum die Vereinigung aller österreichischen Rechtsanwälte, die im Rechtsanwaltskammertag zusammensitzen, sagt, dass das eine die Rechtsunsicherheit fördernde Teilnovelle ist. – Wir können jetzt unterschiedlicher Meinung sein, ob das ein Showact ist oder nicht oder ob das mehr Symbolik ist. Symbolik liegt aber jedenfalls drinnen, und die Symbolik ist keine schöne, denn sie besagt einfach, dass Flüchtlinge – ich rede hier von Schutzbefohlenen, also von tatsächlich Asylsuchenden – in der Form einfach nicht willkommen sind. Tatsächlich baut man jetzt 26 zusätzliche Schikanen ein.
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