BundesratStenographisches Protokoll883. Sitzung, 883. Sitzung des Bundesrates am 12. Juli 2018 / Seite 153

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Präsidentin Inge Posch-Gruska: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Bundesrat Gott­fried Sperl. – Bitte.


18.34.50

Bundesrat Gottfried Sperl (FPÖ, Steiermark): Werte Frau Präsidentin! Frau Staatsse­kretärin! Geschätzte Zuhörerinnen und Zuhörer! Kolleginnen und Kollegen! Die Not­wendigkeit dieses Gafferparagrafen war im Ausschuss unbestritten. Ich selbst habe das bei uns miterlebt. Wie Sie wissen, bin ich aus dem Bezirk Murau, und da gab es im Wölzertal, im Katschtal und am Sölkpass Katastrophen. Die zusätzlichen Einsatzkräfte wurden durch den Katastrophentourismus behindert. Die Leute sind dort extra hinge­fahren, um sich die Katastrophen anzuschauen, und die Einsatzkräfte konnten beim Nachrücken nicht einmal mehr richtig zufahren. – Das ist also ganz wichtig und not­wendig.

Ich denke, nicht nur, dass Strafen mit diesem Gesetz möglich sind, sondern auch allein die Möglichkeit, zu strafen, hat schon eine abschreckende Wirkung, und das ist schon ein großer Vorteil.

Hinsichtlich der Verpflichtung betreffend den Schutz von Objekten, deren besonderer Schutz aufgrund völkerrechtlicher Bestimmungen notwendig ist, kann nur gesagt wer­den, dass die Notwendigkeit ja auch anerkannt wird. Wir haben oft gehört, dass be­stimmte Denkmäler – das Russendenkmal ist heute bereits angesprochen worden –, jüdische Friedhöfe und Sonstiges, andere Bereiche, wie Mauthausen, geschändet wer­den, und ich denke, dass wir die Verpflichtung haben, diese zu schützen. Die Überwa­chung mittels Video, mittels Überwachungsgeräten ist immer noch günstiger als die Bewachung vor Ort mit Personal. Die Möglichkeit aber, das auf Botschaften und so weiter auszudehnen, ist auch klar. Die Regelung ist klar überschaubar und hat einen begrenzten Bereich kundgemacht. Es ist so, dass das dem Personenkreis bekanntzu­machen ist, wie die Möglichkeit der Verarbeitung der Daten und Löschung der Daten nach 48 Stunden ist, wenn sie nicht weiter verfolgt werden. Wie gesagt, diese Überwa­chung erleichtert die Arbeit der Exekutive.

Zur Waffenverbotszone muss ich sagen, ich habe nirgends etwas von einer verbotenen Waffe gelesen. Ich habe es auch ein wenig durchgelesen, das Ganze umfasst eh nur zwei Seiten.

Es heißt da: „Hat jemand Waffen oder Gegenstände entgegen der Verordnung nach Abs. 1 bei sich, sind die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes ermächtigt, diese sicherzustellen.“

Welche Waffen sind das nach Absatz 1? – Es darf verboten werden, „[...] diese Orte mit Waffen oder mit Gegenständen, die geeignet sind und den Umständen nach dazu dienen, Gewalt gegen Menschen oder Sachen auszuüben, zu betreten. Das Verbot gilt nicht für Menschen, die Waffen in Ausübung ihres Berufes oder auf Grund einer waf­fenrechtlichen Bewilligung an diesen Orten mit sich führen.“ (Bundesrat Schabhüttl: Das ist eh überall so!) – Klar.

Einen besseren Begriff habe ich nicht gefunden, weil der Kollege das angeführt hat. Ich bin überzeugt davon, dass das eine ordnungsgemäße Sache ist, dass dieses Gesetz die Arbeit der Exekutive erleichtert, und es erhält daher unsere Zustimmung. (Beifall bei der FPÖ und bei BundesrätInnen der ÖVP.)

18.38


Präsidentin Inge Posch-Gruska: Danke sehr.

Als Nächste ist Frau Bundesrätin Mag.a Marlene Zeidler-Beck zu Wort gemeldet. – Bit­te sehr.

 


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