BundesratStenographisches Protokoll883. Sitzung, 883. Sitzung des Bundesrates am 12. Juli 2018 / Seite 155

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reichen, sondern es braucht begleitende Maßnahmen, es braucht vertiefte Öffentlich­keitsarbeit, und im Kampf gegen das Smartphone braucht es sicherlich auch digitale Kampagnen.

Es geht dabei um eine ganz wesentliche Frage, die wir uns meiner Meinung nach stel­len sollten: Wollen wir, dass man Fotos oder Videos von uns macht, wenn wir verletzt sind, wenn wir auf Hilfe angewiesen sind oder sogar um unser Leben kämpfen? – Wenn wir uns diese Frage beantworten – und ich glaube, sie ist leicht zu beantwor­ten –, dann werden wir das Smartphone wieder dazu nutzen, wozu es im Notfall ei­gentlich genutzt werden sollte, nämlich um einen Notruf abzusetzen, um Hilfe zu rufen. In Niederösterreich geht das übrigens mittels einer innovativen Notruf-App; im Zwei­fel – das sei auch gesagt – kann man das Smartphone aber natürlich auch nutzen, um zu telefonieren.

Ich möchte abschließend die Gelegenheit nutzen, um jenen Menschen zu danken, die nicht stehen bleiben, um das Smartphone zu nutzen, sondern die stehen bleiben, um zu helfen und um Zivilcourage zu zeigen. Ich möchte vor allem auch den Einsatzkräf­ten, die in ihrer Freizeit unter großem physischen und psychischen Druck stets höchst professionell, vielfach auch ehrenamtlich Hilfe leisten, Danke sagen. Ich denke, all die Blaulichtorganisationen haben unseren Respekt und unsere Unterstützung verdient. Mit dem heutigen Beschluss verstärken wir diese Unterstützung, deshalb darf ich ab­schließend noch einmal um breite Zustimmung bitten. – Danke. (Beifall bei ÖVP und FPÖ sowie des Bundesrates Novak.)

18.44


Präsidentin Inge Posch-Gruska: Danke sehr.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Josef Ofner. – Bitte.


18.44.37

Bundesrat Josef Ofner (FPÖ, Kärnten): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Staatssekretärin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer im Plenarsaal beziehungsweise via Livestream! Wir werden mit der Verab­schiedung der vorliegenden Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz heute sicher einen sehr wichtigen Schritt setzen, denn aufgrund der Entwicklungen der letzten Jahre ist es unabdingbar geworden, dass man Gesetze auf den Weg bringt, die einerseits die Ein­satzkräfte unterstützen, andererseits aber auch Fehlentwicklungen unserer Gesell­schaft im Umgang mit Smartphones entgegenwirken. Es ist richtig und wichtig, die öf­fentliche Ordnung zu wahren, und gerade dafür darf ich mich als selbst aktives Mitglied bei der freiwilligen Feuerwehr im Namen aller Einsatzkräfte, die mit dieser Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz eine breite Unterstützung erfahren werden, bei Ihnen, ge­schätzte Frau Staatssekretärin, bedanken.

Es darf nicht sein, dass einerseits Einsatzkräfte bei der Verrichtung ihrer Aufgaben be­hindert werden und andererseits – und das ist noch viel wichtiger – die persönliche Würde und die Privatsphäre von Unfallopfern verletzt wird. Dem entsprechend entge­genzuwirken ist ein Gebot der Stunde, das unterstützt, wie gesagt, nicht nur die Ein­satzkräfte in Ausübung ihrer teils auch lebensrettenden Tätigkeit, sondern sorgt auch für die Wahrung der Würde der Opfer.

Der zweite Teil, den diese Änderung des Sicherheitspolizeigesetzes beinhaltet, ist die Videoüberwachung von Denkmälern, Kriegsgräbern und so weiter. Wir haben gehört, dass dieser Schritt auch deshalb vollzogen wird, um den völkerrechtlichen Verpflichtun­gen zu entsprechen und diese Objekte zu schützen. Andererseits ist diese Maßnahme aber auch sehr wichtig, um im Bereich von Kriegsgräbern die Wahrung der Pietät durch entsprechende Mittel zu gewährleisten. Vandalismus darf da nicht passieren und schon gar nicht ungestraft bleiben, weil die Sicherheitsbehörden nicht über die notwen-


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