digen technischen beziehungsweise gesetzlichen Möglichkeiten verfügen, um die Täter ausforschen und derartige Fälle aufklären zu können; sie müssen die entsprechende Unterstützung erhalten. Deswegen ist diese Maßnahme auch als eine präventive zu sehen: weil dadurch Vandalenakte künftig verhindert werden sollen.
Der dritte Punkt ist die Einrichtung von Waffenverbotszonen. Selbstverständlich sollen die Sicherheitsbehörden die Ermächtigung haben, Waffenverbotszonen einzurichten, wenn ihnen Bedrohungsszenarien bekannt werden, die die öffentliche Sicherheit gefährden, oder auch ein Angriff auf das Leben, die Gesundheit oder das Eigentum der Menschen in Betracht gezogen werden muss. Selbstverständlich – und das ist auch einleuchtend – muss es in diesem Zusammenhang auch eine Durchsuchungsermächtigung von Personen geben, sonst wird die Maßnahme nicht entsprechend greifen können. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
Ich darf noch kurz auf die Einrichtung von Waffenverbotszonen eingehen. Ich glaube, gerade als Polizeibeamter, Herr Kollege Schabhüttl, weißt du ganz genau, dass es nicht um verbotene Waffen, sondern um das Tragen von Waffen gegangen ist, und du kennst auch das Waffengesetz bestens und weißt, was eine Waffe ist. Aber wenn man halt gegen irgendetwas sein will, und das hat jetzt doch so den Anschein erweckt, dann sucht man irgendwelche Kleinigkeiten, um das irgendwie argumentieren zu können. Ich hoffe, dass gerade du als Exekutivbeamter doch so wie wir zum Wohle der Sicherheit unserer Bevölkerung – und das Sicherheitsbedürfnis unserer Bevölkerung ist das höchste Gut – dieser Novelle zustimmen wirst. Wir werden es auf jeden Fall tun. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
18.49
Präsidentin Inge Posch-Gruska: Danke recht herzlich.
Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Staatssekretärin Mag. Karoline Edtstadler. – Bitte sehr.
Staatssekretärin im Bundesministerium für Inneres Mag. Karoline Edtstadler: Geschätzte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Mitglieder des Bundesrates! Zum Paragrafen gegen Schaulustige, zu dieser neu eingeführten Verwaltungsstrafbestimmung, nehme ich jetzt eine doch auch in diesem Gremium seltene Einigkeit wahr, deshalb möchte ich auch nicht mehr viel dazu sagen. Allerdings möchte ich die Möglichkeit nutzen, auch von hier aus allen Frauen und Männern, auch allen Jugendlichen, die ehrenamtlich in Österreich tätig sind, die bei der Feuerwehr, beim Roten Kreuz oder bei sonstigen Organisationen bei Katastrophen zupacken, für ihre Tätigkeit wirklich von ganzem Herzen zu danken. (Allgemeiner Beifall.) Es sind genau diese jungen Damen und Herren, diese Frauen und Männer, die immer wieder unermüdlich im Einsatz sind – leider haben wir ja immer wieder auch Katastrophen, kleinere wie größere Überschwemmungen und sonstige Ereignisse –, für die wir diese Regelungen schaffen, um ihnen gegenüber auch unsere Wertschätzung auszudrücken.
Zum Zweiten kann ich nicht umhin, auch noch etwas zu sagen. Man kann natürlich jetzt darüber diskutieren, wie man eine Bestimmung einführt, man kann sich über die Art und Weise freuen oder weniger freuen. Fakt ist, es gibt diese Möglichkeit. Wenn man aber der Meinung ist, dass es grundsätzlich sinnvoll ist, dann sollte man trotz der Art des Zustandekommens vielleicht zustimmen.
Ich werde nicht müde, auch für diese Regelung zu plädieren, nämlich für die Möglichkeit der Videoüberwachung von Denkmälern, zu deren Schutz Österreich völkerrechtlich verpflichtet ist. Das ist nämlich eine sinnvolle Sache. Es ist die Möglichkeit, diese Denkmäler zu bewachen. Was Sie nicht außer Acht lassen dürfen, ist, dass es natür-
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