BundesratStenographisches Protokoll883. Sitzung, 883. Sitzung des Bundesrates am 12. Juli 2018 / Seite 157

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lich notwendig ist, eine Verhältnismäßigkeitsprüfung durchzuführen. Es ist natürlich not­wendig, das entsprechend kundzumachen und örtlich möglichst einzuschränken.

Da Sie schon Putins Besuch angesprochen haben – Sie sprechen auch eine Zustän­digkeit meinerseits im Innenministerium an, nämlich die Fürsorge für die Kriegsgrä­ber –, kann ich Ihnen eines bestätigen: Es war kosten- und zeitintensiv, dieses Denk­mal am Schwarzenbergplatz vor Putins Besuch tatsächlich so engmaschig zu überwa­chen, dass es nicht zu Beschmierungen kommt. Leider ist es Faktum, dass es immer wieder Menschen gibt, die das irgendwie lustig finden oder das, ich weiß nicht, warum auch immer, machen.

Wir sind völkerrechtlich dazu verpflichtet, und es ist auch das Wort Pietät gefallen, die­se Denkmäler zu schützen. Wenn es leichter, kostengünstiger möglich ist, das in dieser Art und Weise zu machen, wie wir das jetzt beschließen, nämlich als Möglichkeit, dann kann man eigentlich nur dafür sein. Das wollte ich gesagt haben, auch wenn Sie viel­leicht meine Argumente jetzt nicht hören.

Herr Bundesrat Schabhüttl, ich komme mir jetzt fast ein bisschen wie bei einer juris­tischen Prüfung vor. (Bundesrat Schabhüttl: Das war nicht beabsichtigt!) Ich unter­stelle Ihnen, dass Sie als Polizist diese Frage – nämlich was unter dem Begriff verbo­tene Waffen in diesem Zusammenhang, von dem wir sprechen, gemeint ist – perfekt selbst beantworten können. Im Gesetzestext ist von verbotenen „Waffen oder Gegen­ständen“ die Rede. Sprich, wir sprechen von Gegenständen oder Waffen, die in dieser Zone dann deshalb verboten sind, weil es diese Zone gibt und weil dort eben diese Ge­genstände verboten sind. Dann darf die Durchsuchung durch den Polizisten stattfin­den, selbst wenn das keine verbotene Waffe im Sinne des Waffengesetzes ist. Ich ha­be meine Hausaufgaben als Juristin gemacht. Ich wollte es nur jetzt auch in diesem Rahmen sagen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Dass man kritisiert, dass es nach spätestens drei Monaten außer Kraft zu treten hat, verstehe ich nicht ganz, denn wir reden immer vom Datenschutz und auch von der An­passung an Gegebenheiten – das habe ich heute schon einmal gesagt. Es ist im Straf­recht, aber auch in vielen anderen Rechtsbereichen so, dass wir sehr oft hintennach sind, dass wir uns aber auch auf die Dinge einstellen müssen, die halt in der Realität passieren.

Deshalb halte ich es für sinnvoll, dass das spätestens nach drei Monaten außer Kraft zu setzen ist. Wenn es weiter eine Notwendigkeit dafür gibt, dann muss man das neu beurteilen, dann bedarf das aber auch einer neuen Verordnungserlassung. Auch das ist gut und trägt auch zur Rechtssicherheit und zur Rechtsstaatlichkeit bei.

Ich hoffe in diesem Sinne, juristisch wie auch sonst die Fragen beantwortet zu haben. Ich hoffe trotzdem auf eine breite Zustimmung zu allen drei Maßnahmen, die wir hier beschließen wollen. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

18.53

18.53.45


Präsidentin Inge Posch-Gruska: Danke sehr, Frau Staatssekretärin.

Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

 


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