Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2018 betreffend Protokoll zwischen der Republik Österreich und Ungarn zur Änderung des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Republik Ungarn über die Zusammenarbeit bei der Vorbeugung und Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität (150 d.B. und 210 d.B. sowie 10023/BR d.B.)
Präsidentin Inge Posch-Gruska: Wir gelangen nun zum 7. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Gottfried Sperl. – Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatter Gottfried Sperl: Geschätzte Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2018 betreffend Protokoll zwischen der Republik Österreich und Ungarn zur Änderung des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Republik Ungarn über die Zusammenarbeit bei der Vorbeugung und Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antragstellung.
Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 10. Juli 2018 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,
1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Präsidentin Inge Posch-Gruska: Ich danke für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Längle. – Bitte sehr.
Bundesrat Christoph Längle (FPÖ, Vorarlberg): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Geschätzte Damen und Herren! Ja, zur Debatte steht die Änderung des Vertrages zwischen der Republik Österreich und Ungarn. Ursprünglich entstand dieser Vertrag ja schon im Jahre 2006 und hatte eben Vorbeugung und Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität zum Ziel. Das wird jetzt hier angepasst, verbessert, womit auch auf aktuelle Ereignisse und Geschehnisse reagiert wird.
Was wird alles gemacht? – Durch dieses Abkommen wird die Verfolgung von Personen, die sich einer Polizeikontrolle zu entziehen versuchen, möglich sein. Wie wir alle wissen, endet die Kriminalität ja nicht an der Grenze, auch nicht an einer Staatsgrenze, das war auch früher nicht anders. Mit dieser neuen Anpassung werden wir dem entgegenwirken.
Was kann man noch machen? – Es wird in Zukunft einen gemischten Streifendienst geben. Auch das ist erfreulich und gut, weil man sich so gegenseitig unterstützen, Erfahrungen austauschen und vor allem auch über die Grenzen hinweg patrouillieren kann.
Allgemein ist auch sehr positiv zu nennen, dass es hier spezielle grenzüberschreitende Maßnahmen in den Bereichen Eisenbahn- und Schiffsverkehr gibt. Wie wir alle wissen, fahren auf der Donau nämlich sehr, sehr viele Schubschiffe und auch andere Schiffe. Diese werden immer wieder für illegale Migration oder sonstige kriminelle Zwecke benutzt.
Ebenso wird hier darauf geachtet, dass die Sicherheit im Straßenverkehr hochgehalten wird. Ein weiterer Punkt ist die Korruptionsbekämpfung, eine bessere Amtshilfe generell sowie bestmögliche Verhinderung von Finanzvergehen.
HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite