BundesratStenographisches Protokoll883. Sitzung, 883. Sitzung des Bundesrates am 12. Juli 2018 / Seite 168

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win-Situation für alle, sodass wir, glaube ich, alle guten Gewissens zustimmen können. – Danke schön. (Allgemeiner Beifall.)

19.33


Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Gerhard Leitner. Ich erteile es ihm.


19.34.00

Bundesrat Dr. Gerhard Leitner (SPÖ, Kärnten): Herr Präsident! Frau Ministerin! Mei­ne Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Ich danke meiner Vorrednerin, dass sie diese Novelle und dieses Gesetz bereits so ausführlich dargestellt hat.

Es ist bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess eine sehr schwierige Situa­tion zu beachten. Ich werde die Details nicht noch einmal anführen, vielleicht nur ein Wort dazu: Es gibt auch die Möglichkeit der Erstellung eines Wiedereinstellungsplans, der zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ausverhandelt wird. Das halte ich für pä­dagogisch sehr wichtig und für eine sehr, sehr gute Hilfestellung.

Bei dieser Novelle handelt es sich um eine reale und sachliche Verbesserung bei der Anwendung und Handhabung dieses Gesetzes. Es wird praxisrelevant angepasst.

Ich muss heute nicht nach Tirol, ich muss noch nach Kärnten, da werden wir hinfahren.

Ich darf wegen der großen Praxisrelevanz die Zustimmung zu dieser Novelle empfeh­len. – Damit danke ich auch schon für Ihre Aufmerksamkeit. (Allgemeiner Beifall.)

19.35

19.35.30


Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Einstimmigkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

19.35.4510. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das Hebammengesetz, das Kardiotechnikergesetz, das MTD-Gesetz, das Medizinische Assistenzberufe-Ge­setz, das Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz, das Sanitätergesetz, das Zahnärztegesetz, das Zahnärztekammergesetz, das Allgemeine Sozialversi­cherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-So­zialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Notarversicherungsgesetz 1972, das Apothekengesetz, das Arzneimittelge­setz, das Medizinproduktegesetz, das Patientenverfügungs-Gesetz, das Ärztege­setz 1998, das Musiktherapiegesetz, das Psychologengesetz 2013, das EWR-Psychologengesetz, das Psychotherapiegesetz, das EWR-Psychotherapiegesetz, das Bundesgesetz über die Durchführung von ästhetischen Behandlungen und Operationen, das Tierärztegesetz, das Gentechnikgesetz, das Gesundheitstele­matikgesetz 2012, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Land­arbeitsgesetz 1984, das Bundesbehindertengesetz, das Bundespflegegeldgesetz, das Heimopferrentengesetz, das Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz und das Tierärztekammergesetz geändert werden (Erwachsenenschutz-Anpassungs­gesetz für den Bereich des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit


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