und Konsumentenschutz – ErwSchAG BMASGK) (191 d.B. und 231 d.B. sowie 10001/BR d.B. und 10017/BR d.B.)
Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Wir gelangen nun zu Punkt 10 der Tagesordnung.
Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Rosa Ecker. Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatterin Rosa Ecker, MBA: Sehr geehrtes Präsidium! Sehr geschätzte Frau Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Zum letzten Tagesordnungspunkt bringe ich den Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das Hebammengesetz und weitere Bundesgesetze geändert werden – kurz: das Erwachsenenschutz-Anpassungsgesetz für den Bereich des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich komme daher gleich zur Antragstellung:
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 10. Juli 2018 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Danke für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag. Elisabeth Grossmann. Ich erteile es ihr.
Bundesrätin Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ, Steiermark): Herr Präsident! Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der letzte Tagesordnungspunkt hat es noch in sich. Die Berichterstatterin hat ihn kurz dargestellt. Er läuft unter dem Titel Erwachsenenschutz-Anpassungsgesetz. Da kommt jetzt ein Déjà-vu-Erlebnis. Wir hatten das gestern schon auf der Tagesordnung und waren uns einig, dass das Erwachsenenschutz-Gesetz und auch das Anpassungsgesetz eine sehr gute Sache sind, große Fortschritte bringen und das bestehende Sachwalterrecht wesentlich verbessern.
Was ist da aber im Nationalrat passiert, meine sehr geehrten Damen und Herren? – Die Abgeordneten August Wöginger und Dagmar Belakowitsch haben in der Debatte zur zweiten Lesung zum Erwachsenenschutz-Anpassungsgesetz für den Bereich des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz einen Abänderungsantrag eingebracht, der nichts, aber schon gar nichts mit dem Erwachsenenschutz zu tun hat.
Vielmehr geht es in diesem Antrag darum, dass massiv in die verfassungsgesetzlich vorgesehene Selbstverwaltung eingegriffen wird. Das wird da in einer Nacht- und Nebelaktion in einen konsensualen Antrag hineingepackt, fast versteckt, in der Hoffnung, dass es niemandem auffällt. Das geschieht auch, ohne ein Begutachtungsverfahren oder irgendetwas durchzuführen.
Das veranlasst mich natürlich, einen Antrag gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen einzubringen, den Antrag der Bundesräte Todt, Schennach, Genossinnen und Genossen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates mit der beigegebenen Begründung Einspruch zu erheben. Dieser Antrag wird im Sinne des § 43 Abs. 4 der Geschäftsordnung von mir nun in seinen Kernpunkten erläutert.
Wie gesagt, es wird massiv in die Selbstverwaltung eingegriffen. Wie Sie wissen, ist die Selbstverwaltung eine Grundsäule der österreichischen Bundesverfassung. Sie wissen das.
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