Die Versicherten werden nach ihrer Berufszugehörigkeit zu einer Risikogemeinschaft zusammengefasst und organisieren ihre Angelegenheiten durch gewählte Vertreter selbst. Da gibt es Entsendungen seitens der beruflichen gesetzlichen Interessenvertretungen. Seitens des ÖGB werden eben diese Organe beschickt, und die fassen Beschlüsse im Rahmen der Gesundheitsversorgung.
Was passiert aber hiermit? – Sie
können diese Beschlüsse nicht mehr fassen, weil sie jetzt diese
Ausgabenbremse sozusagen aufoktroyiert bekommen. Das heißt, sie sind
in ihrer Beschlussfähigkeit massiv eingeschränkt und können ihre
Aufgaben (Bundesrat Rösch: Könnt ihr noch einschlafen
bei so viel Angst?) so nicht wahrnehmen. So wird das Prinzip der
Selbstverwaltung mit Füßen getreten! Das können wir natürlich
nicht zur Kenntnis nehmen. (Beifall bei der SPÖ
sowie der BundesrätInnen Dziedzic und Stögmüller.)
Noch dazu geht es da wirklich um wesentliche Aspekte der Gesundheitsversorgung: Es werden Bauprojekte, viele wichtige Projekte mehr oder weniger hintangestellt, auf Eis gelegt, gestoppt – wie man das auch immer nennen mag. Aus Zeitgründen – das wird dann vielleicht ohnehin noch angesprochen –, um mich einigermaßen kurz fassen zu können – ein Bild sagt mehr als tausend Worte –, zeige ich Ihnen dazu ein Bild. (Die Rednerin hält eine Landkarte Österreichs in die Höhe, die an mehreren Stellen Markierungen aufweist.) Es sind wichtige Projekte in nahezu allen Bundesländern betroffen.
Das betrifft aber auch personelle Angelegenheiten, denn es können keine Verträge abgeschlossen werden, zum Beispiel mit Ärztinnen und Ärzten oder auch mit leitendem Personal auf organisatorischer Ebene; es können eben nur befristete Verträge abgeschlossen werden. Bis 2019 können diese Verträge maximal gültig sein, und da können Sie sich vorstellen, wie „einfach“ – unter Anführungszeichen – es sein wird, geeignete Persönlichkeiten, gerade mit medizinischer Qualifikation, zu finden.
Das heißt, es droht auch ein medizinischer Versorgungsengpass, der letztendlich natürlich die Patientinnen und Patienten trifft, wenn Versorgungslücken entstehen, aber selbstverständlich auch die Länder, die für die Gesundheitsversorgung verantwortlich sind.
Wir sind die Länderkammer, und deshalb haben wir auch die Verpflichtung, einseitige Belastungen von den Ländern fernzuhalten, weil diese dann in irgendeiner Art und Weise einspringen müssen. (Beifall bei der SPÖ.) Das bedeutet dann einseitige Belastungen.
Deshalb bringe ich weiters noch einen Entschließungsantrag ein:
Entschließungsantrag
der BundesrätInnen Reinhard Todt, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Sicherstellung der Gesundheitsversorgung in allen Regionen Österreichs“
eingebracht im Zuge der Debatte zum Erwachsenenschutz-Anpassungsgesetz für den Bereich des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz (191 d.B und 231 d.B. sowie 10001/BR d.B. und 10017/BR d.B.)
Die unterfertigten Bundesrätinnen und Bundesräte stellen folgenden Entschließungsantrag:
Der Bundesrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz wird aufgefordert, unverzüglich eine Regierungsvorlage zu übermitteln, mit der die Ausgabenbegrenzung für die Sozialversicherung aufgehoben, die Gesundheitsreform ge-
HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite