BundesratStenographisches Protokoll883. Sitzung, 883. Sitzung des Bundesrates am 12. Juli 2018 / Seite 170

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Die Versicherten werden nach ihrer Berufszugehörigkeit zu einer Risikogemeinschaft zusammengefasst und organisieren ihre Angelegenheiten durch gewählte Vertreter selbst. Da gibt es Entsendungen seitens der beruflichen gesetzlichen Interessenvertre­tungen. Seitens des ÖGB werden eben diese Organe beschickt, und die fassen Be­schlüsse im Rahmen der Gesundheitsversorgung.

Was passiert aber hiermit? – Sie können diese Beschlüsse nicht mehr fassen, weil sie jetzt diese Ausgabenbremse sozusagen aufoktroyiert bekommen. Das heißt, sie sind
in ihrer Beschlussfähigkeit massiv eingeschränkt und können ihre Aufgaben (Bundes­rat Rösch: Könnt ihr noch einschlafen bei so viel Angst?) so nicht wahrnehmen. So wird das Prinzip der Selbstverwaltung mit Füßen getreten! Das können wir natürlich nicht zur Kenntnis nehmen.
(Beifall bei der SPÖ sowie der BundesrätInnen Dziedzic und Stögmüller.)

Noch dazu geht es da wirklich um wesentliche Aspekte der Gesundheitsversorgung: Es werden Bauprojekte, viele wichtige Projekte mehr oder weniger hintangestellt, auf Eis gelegt, gestoppt – wie man das auch immer nennen mag. Aus Zeitgründen – das wird dann vielleicht ohnehin noch angesprochen –, um mich einigermaßen kurz fassen zu können – ein Bild sagt mehr als tausend Worte –, zeige ich Ihnen dazu ein Bild. (Die Rednerin hält eine Landkarte Österreichs in die Höhe, die an mehreren Stellen Mar­kierungen aufweist.) Es sind wichtige Projekte in nahezu allen Bundesländern betrof­fen.

Das betrifft aber auch personelle Angelegenheiten, denn es können keine Verträge ab­geschlossen werden, zum Beispiel mit Ärztinnen und Ärzten oder auch mit leitendem Personal auf organisatorischer Ebene; es können eben nur befristete Verträge abge­schlossen werden. Bis 2019 können diese Verträge maximal gültig sein, und da kön­nen Sie sich vorstellen, wie „einfach“ – unter Anführungszeichen – es sein wird, ge­eignete Persönlichkeiten, gerade mit medizinischer Qualifikation, zu finden.

Das heißt, es droht auch ein medizinischer Versorgungsengpass, der letztendlich na­türlich die Patientinnen und Patienten trifft, wenn Versorgungslücken entstehen, aber selbstverständlich auch die Länder, die für die Gesundheitsversorgung verantwortlich sind.

Wir sind die Länderkammer, und deshalb haben wir auch die Verpflichtung, einseitige Belastungen von den Ländern fernzuhalten, weil diese dann in irgendeiner Art und Wei­se einspringen müssen. (Beifall bei der SPÖ.) Das bedeutet dann einseitige Belastun­gen.

Deshalb bringe ich weiters noch einen Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der BundesrätInnen Reinhard Todt, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Sicherstel­lung der Gesundheitsversorgung in allen Regionen Österreichs“

eingebracht im Zuge der Debatte zum Erwachsenenschutz-Anpassungsgesetz für den Bereich des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumenten­schutz (191 d.B und 231 d.B. sowie 10001/BR d.B. und 10017/BR d.B.)

Die unterfertigten Bundesrätinnen und Bundesräte stellen folgenden Entschließungs­antrag:

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz wird aufgefordert, unverzüglich eine Regierungsvorlage zu übermitteln, mit der die Ausga­benbegrenzung für die Sozialversicherung aufgehoben, die Gesundheitsreform ge-


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