BundesratStenographisches Protokoll883. Sitzung, 883. Sitzung des Bundesrates am 12. Juli 2018 / Seite 171

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meinsam mit den Ländern vorangetrieben und dadurch eine ausreichende, zukunfts­orientierte Versorgung der österreichischen Bevölkerung mit Gesundheitsleistungen durch die Krankenkassen sichergestellt wird.“

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Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es geht um die Gesundheitsversorgung der österreichischen Bevölkerung! Das ist nicht irgendetwas. Da droht wirklich große Gefahr, wenn Sie hier in dieser Art und Weise drüberfahren und die Umsetzung we­sentlicher Beschlüsse nicht zulassen. Es können die Primärversorgungszentren nicht in der geplanten Art und Weise in Betrieb gehen. Beim Mutter-Kind-Pass sind auch Leistungserweiterungen vorgesehen gewesen. Das alles kann nicht stattfinden! Es drohen vertragslose Zustände für die Ärztinnen und Ärzte. (Bundesrat Mayer: Das glaubst aber schon selber nicht!) Das heißt dann – Sie wissen das –, dass die Patien­tinnen und Patienten die Kosten vorstrecken müssen und dann einen Teil, wahrschein­lich nicht alles, rückerstattet bekommen. Es gibt also eine massive Mehrbelastung für Österreichs Patientinnen und Patienten, für die österreichische Bevölkerung, und das können wir nicht zulassen! (Beifall bei der SPÖ sowie der BundesrätInnen Dziedzic und Stögmüller.)

19.45


Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Der von den Bundesräten Reinhard Todt, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Antrag gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsord­nung, gegen den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli betreffend ein Erwachse­nenschutz-Anpassungsgesetz für den Bereich des Bundesministeriums für Arbeit, So­ziales, Gesundheit und Konsumentenschutz mit der beigegebenen Begründung Ein­spruch zu erheben, wobei dieser Antrag im Sinne des § 43 Abs. 4 der Geschäftsord­nung in seinen Kernpunkten von der Antragstellerin mündlich erläutert wurde, ist genü­gend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Weiters: Der von den Bundesräten Reinhard Todt, Kolleginnen und Kollegen einge­brachte Entschließungsantrag betreffend „Sicherstellung der Gesundheitsversorgung in allen Regionen Österreichs“ ist ebenfalls genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Wir gehen weiter in der Debatte.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Wagner. Ich erteile es ihr.


19.46.08

Bundesrätin Andrea Wagner (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Einen schö­nen Gruß an jene, die uns noch via Livestream zusehen! Das Erwachsenenschutz-Ge­setz ist ja seit 1. Juli in Kraft und ersetzt die bisherigen Regelungen zur Sachwal­terschaft. Dieses neue Erwachsenenschutz-Gesetz ermöglicht es den Betroffenen, so lange wie möglich ein halbwegs selbstbestimmtes Leben zu führen. Ihre Rechte sollen gestärkt werden. Die betroffene Person soll in ihren Angelegenheiten bestmögliche Un­terstützung finden. Dabei sind die vier Säulen der Erwachsenenvertretung mit unter­schiedlicher Eingriffsintensität ein wichtiger Punkt. Ich will das jetzt nicht näher aus­führen, Kollege Hammerl hat das gestern schon sehr gut erläutert. Ich möchte nur be­tonen, dass dieses Gesetz eine wichtige Errungenschaft ist. Es stellt den Menschen in den Mittelpunkt. Danke dafür. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Beim heute zu beschließenden Erwachsenenschutz-Anpassungsgesetz für den Ge­sundheits- und Sozialversicherungsbereich werden vor allem die notwendigen termino­logischen Änderungen in diesem Bereich vorgenommen. Im Zuge dieser Gesetzesän-


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