meinsam mit den Ländern vorangetrieben und dadurch eine ausreichende, zukunftsorientierte Versorgung der österreichischen Bevölkerung mit Gesundheitsleistungen durch die Krankenkassen sichergestellt wird.“
*****
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es geht um die Gesundheitsversorgung der österreichischen Bevölkerung! Das ist nicht irgendetwas. Da droht wirklich große Gefahr, wenn Sie hier in dieser Art und Weise drüberfahren und die Umsetzung wesentlicher Beschlüsse nicht zulassen. Es können die Primärversorgungszentren nicht in der geplanten Art und Weise in Betrieb gehen. Beim Mutter-Kind-Pass sind auch Leistungserweiterungen vorgesehen gewesen. Das alles kann nicht stattfinden! Es drohen vertragslose Zustände für die Ärztinnen und Ärzte. (Bundesrat Mayer: Das glaubst aber schon selber nicht!) Das heißt dann – Sie wissen das –, dass die Patientinnen und Patienten die Kosten vorstrecken müssen und dann einen Teil, wahrscheinlich nicht alles, rückerstattet bekommen. Es gibt also eine massive Mehrbelastung für Österreichs Patientinnen und Patienten, für die österreichische Bevölkerung, und das können wir nicht zulassen! (Beifall bei der SPÖ sowie der BundesrätInnen Dziedzic und Stögmüller.)
19.45
Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Der von den Bundesräten Reinhard Todt, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Antrag gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung, gegen den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli betreffend ein Erwachsenenschutz-Anpassungsgesetz für den Bereich des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz mit der beigegebenen Begründung Einspruch zu erheben, wobei dieser Antrag im Sinne des § 43 Abs. 4 der Geschäftsordnung in seinen Kernpunkten von der Antragstellerin mündlich erläutert wurde, ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.
Weiters: Der von den Bundesräten Reinhard Todt, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „Sicherstellung der Gesundheitsversorgung in allen Regionen Österreichs“ ist ebenfalls genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.
Wir gehen weiter in der Debatte.
Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Wagner. Ich erteile es ihr.
Bundesrätin Andrea Wagner (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Einen schönen Gruß an jene, die uns noch via Livestream zusehen! Das Erwachsenenschutz-Gesetz ist ja seit 1. Juli in Kraft und ersetzt die bisherigen Regelungen zur Sachwalterschaft. Dieses neue Erwachsenenschutz-Gesetz ermöglicht es den Betroffenen, so lange wie möglich ein halbwegs selbstbestimmtes Leben zu führen. Ihre Rechte sollen gestärkt werden. Die betroffene Person soll in ihren Angelegenheiten bestmögliche Unterstützung finden. Dabei sind die vier Säulen der Erwachsenenvertretung mit unterschiedlicher Eingriffsintensität ein wichtiger Punkt. Ich will das jetzt nicht näher ausführen, Kollege Hammerl hat das gestern schon sehr gut erläutert. Ich möchte nur betonen, dass dieses Gesetz eine wichtige Errungenschaft ist. Es stellt den Menschen in den Mittelpunkt. Danke dafür. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
Beim heute zu beschließenden Erwachsenenschutz-Anpassungsgesetz für den Gesundheits- und Sozialversicherungsbereich werden vor allem die notwendigen terminologischen Änderungen in diesem Bereich vorgenommen. Im Zuge dieser Gesetzesän-
HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite