BundesratStenographisches Protokoll883. Sitzung, 883. Sitzung des Bundesrates am 12. Juli 2018 / Seite 172

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derung werden auch Änderungen im Sozialversicherungsbereich vorgenommen. Im Hinblick auf die umfassende Reform der Sozialversicherung soll mit dieser sogenann­ten Ausgabenbremse sichergestellt werden, dass es nicht zu Ausgaben kommt, die dieser Reform entgegenstehen.

Es soll ein geordneter Übergang ins neue, schlankere System sichergestellt werden, und dazu sind Übergangsfristen mit klaren Regelungen notwendig. Sobald die Gremien beziehungsweise Überleitungsgremien entsprechend der Strukturreform der Sozialver­sicherungen handlungsfähig sind, treten diese Regelungen ja wieder außer Kraft.

Mir kommt das irgendwie so vor wie bei einer Betriebsübergabe. Was bringt es den Übernehmern, wenn die Übergeber noch große Investitionen in Um- oder Neubauten tätigen – ich sage es jetzt aus der landwirtschaftlichen Sicht –, zum Beispiel in einen Milchviehstall, und sie wissen genau, dass die Übernehmer Umstrukturierungen ge­plant haben, zum Beispiel einen Schafstall? (Bundesrat Schennach: Deshalb ver­schwindet ein Krankenhaus ja nicht!) Veränderungen bringen immer wieder Unsicher­heiten und Ängste mit sich. Diese sollen, bitte, nicht noch weiter geschürt werden be­züglich dieser Ausgabenbremse! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Ich denke, da sind wie überall Gespräche noch zielführend (Bundesrat Stögmüller: Die hat es im Vorfeld nicht gegeben!), um die Unsicherheiten und Unklarheiten zu be­seitigen und auszuräumen, um ans Ziel zu kommen. Eines ist klar: Die Menschen be­grüßen die Reform der Sozialversicherung. (Heiterkeit bei der SPÖ.)

Ich fasse zusammen und stelle klar: Für die Patienten hat dieses Gesetz keinerlei ne­gative Auswirkungen. Ärzte für die Versorgung der Patienten können weiterhin einge­stellt werden. Ab Anfang 2019 werden die Überleitungsgremien etabliert, die eben über die zukünftige Struktur und die notwendigen Verträge entscheiden, und die Regelun­gen sind bis Ende 2019 befristet. Es ist, wie gesagt, beabsichtigt, die Regelungen an­zupassen beziehungsweise außer Kraft zu setzen, sobald die neuen Überleitungsgre­mien eingesetzt sind. Ein schlankes und effizientes Sozialversicherungssystem kann somit zügig etabliert werden.

Ich bitte euch, geschätzte Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, von jeglichen Verunsicherungen Abstand zu nehmen! (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Zwischenrufe bei der SPÖ.) Gebt der Reform der Sozialversicherung die Chance, die sie sich verdient und die sich die Menschen schon lange wünschen! Ich bitte da um einen Vertrauens­vorschuss (Heiterkeit bei der SPÖ) und bitte, auf das Spiel, das wir heute schon einmal gespielt haben, zu verzichten. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.) Ich bin zwar einen 12-Stun­den-Arbeitstag gewöhnt, aber derzeit kommt mir der daheim produktiver vor! (Heiterkeit und Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Rufe und Gegenrufe zwischen SPÖ und ÖVP.)

Ich weiß, warum ich da um einen Vertrauensvorschuss bitte. Diese Situation ist für mich gefühlsmäßig damit zu vergleichen, wenn ein Sohn oder eine Tochter gerade in den Besitz des Führerscheins gekommen ist. Wenn man da nur danebensitzen kann und nicht die Möglichkeit hat, auf die Bremse beziehungsweise auf das Gas zu steigen, wo man das eigentlich tun würde, und das Fahrzeug nicht auf dem Wege, den man selber als den richtigen erachtet, ans Ziel lenken kann, ist ins Steuer zu greifen kein guter Rat, genauso wenig wie ewig lange Belehrungen. Besser ist meiner Meinung nach, wie gesagt, ein Vertrauensvorschuss. Besser ist es, während der Fahrt im ge­meinsamen Gespräch eventuell notwendige Wegkorrekturen miteinander vorzuneh­men, um auch alle Mitfahrenden sicher ans Ziel zu bringen. Ich denke, uns hier he­rinnen sind die Menschen in Österreich wichtig, und sie stehen im Mittelpunkt! – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

19.52


Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat David Stögmüller. Ich erteile es ihm.

 


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