BundesratStenographisches Protokoll883. Sitzung, 883. Sitzung des Bundesrates am 12. Juli 2018 / Seite 179

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und Mitarbeiter bei den Trägern nicht verunsichert werden, und ich denke auch, dass das gilt, was die Bundesregierung gesagt hat, nämlich dass niemand um seine Be­schäftigung bangen muss.

Die Befristungen für den gehobenen Dienst sind wiederum nicht so problematisch, weil Befristungen in diesem Ausmaß für derartige Jobs nicht ungewöhnlich sind, nicht im öffentlichen Sektor und schon gar nicht in der Privatwirtschaft.

Der zentrale Punkt, an dem man vorsichtig sein muss, sind die Honorarvereinba­rungen. Bisher waren nämlich die Zielsetzungen einer qualitativ hochwertigen Versor­gung und einer nachhaltig ausgeglichenen Gebarung des Trägers, der Krankenversi­cherung bei der Honorarentwicklung gleichwertig zu beachten. Mit der vorliegenden Änderung ist bis zum Ablauf des 31. Dezembers 2019 die nachhaltig ausgeglichene Gebarung gegenüber den Zielen einer qualitativ hochwertigen Versorgung und einer angemessenen Honorarentwicklung vorrangig zu prüfen. Konkret sind Honorarab­schlüsse dann unzulässig, wenn durch sie das Honorarvolumen stärker ansteigt als die prognostizierte Beitragseinnahmenentwicklung des Trägers. Das ist aus rein betriebs­wirtschaftlicher Sicht ein vollkommen legitimes Ziel.

Dieser Passus kann natürlich aus regional- und gesundheitspolitischer Sicht durchaus einige Fragen aufwerfen. Ich erwähne da nur das Problem der ausreichenden Versor­gung mit Landärzten und die Verhandlungen mit den Ländern zur Gesundheitsziel­steuerung. Ich erwarte mir da als Vertreterin der Landespolitik bei Bedarf ganz einfach unmittelbare Gegensteuerung, denn mir ist wie der Bundesregierung eine qualitativ hochwertige Versorgung wichtig, und die wird auch gewährleistet sein.

Entscheidend wird sein, dass sich diese Regelung mit der bereits vereinbarten Harmo­nisierung verträgt. Da müssen noch vielfach Beschlüsse gefasst werden. Ihr kennt die Thematik. Mit positiver Zustimmung der Bundesregierung ist es dem Hauptverband ge­lungen, mit allen Krankenkassen eine Harmonisierung zentraler Leistungen zu verein­baren. Das gemeinsame Ziel war und ist: Alle Versicherten sollen einheitliche Leistun­gen bekommen.

Wenig überraschend wurde im Sinne einer qualitativ hochwertigen Versorgung jeweils auf dem höchsten Niveau harmonisiert, was in Summe österreichweit Kosten von 84 Millionen Euro zusätzlich verursacht. Eine Harmonisierung mit anderen Trägern, vor allem mit den Beamten und Eisenbahnern ist nicht möglich, weil das wesentlich teurer käme. Eine 100-prozentige österreichweite Harmonisierung über alle Träger hinweg würde Mehrkosten von 1 Milliarde Euro pro Jahr verursachen. Das ist ganz einfach nicht finanzierbar.

Im letzten Jahr sind für den Bereich der Krankenkassen schon die Zahlungen für Roll­stühle, Transportkosten, Zahnspangen oder die Zeckenimpfung vereinheitlicht worden. Nun geht es um den letzten Schritt, um die Psycho- und Physiotherapie, Ergotherapie und um Hörgeräte.

Am teuersten kommt die Kassen eine Leistung, die für die meisten neu ist: Kinder zwischen zehn und 18 Jahren erhalten künftig einmal im Jahr eine Mundhygiene beim Zahnarzt, und zwar gratis, und bei einer festsitzenden Zahnspange zweimal im Jahr. Das verursacht Kosten von 30 Millionen Euro. Das ist die teuerste Maßnahme im Zuge der Harmonisierung, das wird aber aus gesundheitspolitischen Gründen getan. Wa­rum? – Weil mehr als 50 Prozent der Kinder in Österreich Karies haben. Bei der Psy­chotherapie steigt der Zuschuss nur leicht auf 28 Euro pro Stunde. Trotzdem soll es in dem Bereich eine wesentliche Verbesserung für die Patienten geben; es soll künftig deutlich mehr Psychotherapeuten mit Kassenvertrag geben.

Derzeit ist die Situation regional stark unterschiedlich. Während in Salzburg 23 Prozent aller Therapien als Sachleistung angeboten werden, also ohne Zuzahlung des Patien-


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