Im Sinne des § 55 Abs. 5 der Geschäftsordnung erfolgt die Stimmabgabe nach Aufruf durch die Schriftführung in alphabetischer Reihenfolge mündlich mit „Ja“, das heißt kein Einspruch, oder „Nein“, Einspruch. Ich bitte um deutliche Stimmabgabe.
Ich ersuche nunmehr den Schriftführer um den Aufruf der Bundesräte in alphabetischer Reihenfolge.
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(Über Namensaufruf durch Schriftführer Oberlehner geben die BundesrätInnen ihr Stimmverhalten mündlich bekannt.)
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Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Ich mache von meinem Stimmrecht Gebrauch und stimme mit „Ja“.
Die Stimmabgabe ist beendet.
Ich unterbreche für die Auszählung der Stimmen kurz die Sitzung.
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(Die zuständigen Bediensteten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 21.16 Uhr unterbrochen und um 21.17 Uhr wieder aufgenommen.)
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Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe nunmehr das Abstimmungsergebnis bekannt.
Demnach entfallen auf den Ausschussantrag, gegen den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli betreffend ein Erwachsenenschutz-Anpassungsgesetz für den Bereich des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz keinen Einspruch zu erheben, bei 58 abgegebenen Stimmen 36 „Ja“-Stimmen und 22 „Nein“-Stimmen.
Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.
Mit „Ja“ stimmten die BundesrätInnen:
Bader, Bernard, Brunner, Buchmann;
Ecker, Eder-Gitschthaler;
Forstner;
Gfrerer;
Hackl, Hammerl;
Köck, Krusche;
Längle;
Mayer, Mühlwerth;
Neurauter;
Oberlehner, Ofner;
Pfurtscheller, Pisec, Preineder;
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