Es gab sehr viele falsche Behauptungen, sehr viele Unwahrheiten und sehr viele Behauptungen (Ruf bei der SPÖ – in Richtung FPÖ-Bankreihen –: Da!), wo Sie das Gras wachsen hören und Dinge behaupten, von denen noch nicht einmal die Ministerin etwas weiß, wo Sie aber schon sagen, was nicht alles passieren wird! (Bundesrat Weber: Das ist ihr Problem, wenn sie es nicht weiß!)
In Wirklichkeit ist bei Ihnen halt die Trauer groß,
weil mit einem Umbau im Sozialversicherungssystem natürlich viele der
sogenannten selbstverwalteten SPÖler nicht mehr zum Zug kommen werden. Das
tut Ihnen halt weh, und das verstehe ich in ei-
ner gewissen Weise ja auch. (Beifall bei FPÖ und
ÖVP. – Zwischenruf des Bundesrates Schennach.)
Ich bin aber wirklich sehr erstaunt darüber, dass Kollegen aus dem Bundesrat plötzlich alles glauben, was in der Zeitung steht. Weil es in der Zeitung steht, stimmt das so – das ist jetzt so das neue Wahrheitsblatt für die SPÖ!
Das Gesetz ist es also nicht mehr, denn das lesen Sie ja offensichtlich nicht – sonst könnten Sie ja gar nicht zu jenen Schlussfolgerungen kommen, die Sie heute getroffen haben, sowohl beim Tagesordnungspunkt 2 als auch jetzt beim Tagesordnungspunkt 10. Ihre neue Informationsquelle ist also nicht eine Regierungsvorlage, sondern die Zeitung, und wenn es da drinnen steht, wird es ja wohl stimmen. (Bundesrat Koller: Auf Seite 1 der „Krone“ ist es gestanden!)
Eines kann ich Ihnen aber heute am Ende des Tages mitgeben, Kollegen von der SPÖ: Dank Ihrer Aktionen heute haben nämlich die Parlamentsbediensteten hier mehr als 12 Stunden arbeiten müssen, und diese Parlamentsbediensteten können heute ihre Kinder nicht mehr sehen! (Ruf bei der SPÖ: Dann niedersetzen bitte!)
Diese Parlamentsbediensteten verbringen heute keinen gemütlichen Abend mit ihren Familien oder Freunden! Danke, SPÖ – sie werden sich bei Ihnen auch sehr dafür bedanken, dass Sie ihnen einen 14-Stunden-Arbeitstag ermöglicht haben! (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Anhaltende Rufe und Gegenrufe zwischen BundesrätInnen von SPÖ und FPÖ.)
21.11
Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung.
Es liegt ein Antrag der Bundesräte Reinhard Todt, Kolleginnen und Kollegen vor, gegen den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli betreffend ein Erwachsenenschutz-Anpassungsgesetz für den Bereich des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz mit der beigegebenen Begründung Einspruch zu erheben.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenminderheit. Der Antrag, Einspruch zu erheben, ist somit abgelehnt.
Wir gelangen daher zur Abstimmung über den Ausschussantrag, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Es ist hiezu namentliche Abstimmung verlangt worden.
Da dieses Verlangen von fünf Bundesräten gestellt wurde, ist gemäß § 54 Abs. 3 der Geschäftsordnung eine namentliche Abstimmung durchzuführen. Ich gehe daher so vor.
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