11.43

Bundesrätin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP, Salzburg): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Sehr geehrte Damen und Herren oben auf der Galerie und vor den Bildschirmen! Hohes Haus! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich werde dann schon noch auf die Ausführungen von Kollegen Weber eingehen; zunächst vielleicht ein paar einleitende Worte.

In Vorbereitung zu dieser Rede habe ich mir überlegt: Als ich 1984 das Studium der Rechtswissenschaften abgeschlossen habe, hätte ich mir nie gedacht, dass ich mich 34 Jahre später wieder über Terrorismus austauschen muss, darüber reden und aktiv werden muss. Damals, einige werden sich noch erinnern, hat ja die Baader-Meinhof-Gruppe ihr Unwesen in Deutschland und teilweise auch in Österreich getrieben und uns alle in Furcht und Unruhe versetzt. (Bundesrätin Mühlwerth: Sie hat Menschen ermordet!) – Und Menschen ermordet, natürlich, Frau Kollegin! (Bundesrätin Mühlwerth: Nicht vergessen!) Heute haben wir diese Terroranschläge leider wieder. Wir erinnern uns an die Anschläge in Frankreich im Bataclan oder in der Redaktion von „Charlie Hebdo“, in Deutschland auf den Weihnachtsmarkt in Berlin oder auch an den Anschlag auf den Flughafen Brüssel. Ich glaube, uns allen sind diese Erinnerungen noch sehr stark im Gedächtnis. Wir haben Bilder von traumatisierten Menschen, Verwüstungen, Leid im Gedächtnis und – wie Kollegin Mühlwerth schon gesagt hat – von Toten und Verletzten.

Die Terroristen versuchen, uns damit einzuschüchtern und die demokratischen Grund­werte unserer Gesellschaft zu erschüttern. Das können und wollen wir nicht zulassen.

Kollege Weber, ich glaube, da sind wir uns doch einig, dass wir handeln und aktiv sein müssen – und diese Regierung handelt und setzt um und ist aktiv. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Sie können jetzt noch sehr viele Argumente anführen, warum was nicht so ist, wie Sie sich das vorstellen oder wünschen. Für uns bedeutet der vorliegende Gesetzes­be­schluss eine Klarstellung, einen konsequenten Weg in Richtung Terrorismusbekämp­fung. Daher sind wir sehr froh, dass wir diesen Beschluss heute auch im Bundesrat behandeln können.

Worum geht es? – Vielleicht kurz: Der Gesetzesbeschluss dient der Umsetzung der Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung. Es sind im Wesentlichen fünf Punkte:

Es geht um die Erweiterung der inländischen Gerichtsbarkeit im Zusammenhang mit Terrorismus. Zum Beispiel: Mit einem Flüchtlingstransport gelangt ein ehemaliger Terrorist nach Österreich. Seine Vergangenheit kommt ans Tageslicht. Er kann nun auch in Österreich wegen seiner im Ausland begangenen terroristischen Aktivitäten verfolgt und verurteilt werden.

Zweitens geht es um die Erweiterung des Katalogs der terroristischen Straftaten. Das sind bestimmte an sich normale Straftaten, die dann, wenn sie terroristisch begangen werden, strenger bestraft werden, als wären sie normal begangen worden. Also kon­kret geht es um die terroristisch qualifizierte Störung der Funktionsfähigkeit eines Computersystems. Viele von Ihnen erinnern sich sicher, welche chaotischen Szenarien sich abspielen, wenn es normale Computerausfälle gibt. Um wie viel schlimmer ist das dann, wenn es terroristischen Hintergrund hat! – Darum gilt es zu handeln und diese Bestimmung konsequent umzusetzen.

Drittens geht es um die Erweiterung des Katalogs finanzierungstauglicher Straftaten. Künftig wird insbesondere auch die Finanzierung der Ausbildung zu terroristischen Zwecken, also beispielsweise jene eines Terrorcamps oder einer Reise dorthin, als Terrorismusfinanzierung strafbar sein und ebenso die Finanzierung einer Reise für terroristische Zwecke.

Der vierte Punkt betrifft die Einführung eines neuen Straftatbestandes: Reisen für terroristische Zwecke,

und der fünfte Punkt die Erweiterung des Personenkreises – das ist auch ganz wichtig, Kollege Weber, das haben Sie nicht angesprochen –, welcher einen Anspruch auf Prozessbegleitung hat, auf Opfer terroristischer Straftaten.

Es war ja so, dass bestimmte Opfer terroristischer Straftaten, speziell jene, die halt „bloß“ – unter Anführungszeichen – einen wirtschaftlichen Verlust erlitten haben, bisher keinen Anspruch auf Prozessbegleitung hatten. Daher war es nur konsequent, dass wir mit der nun vorliegenden Gesetzesnovelle auch diesen Menschen diesen Anspruch, dieses Opferrecht, gewähren.

Für mich ist diese Gesetzesvorlage daher ein richtiger und konsequenter Schritt in Richtung wirkungsvolle Terrorismusbekämpfung. Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, sind wir den Opfern von Terrorismus, das sind wir auch unseren Bür­gerInnen, für die wir hier im Hohen Haus Verantwortung tragen, schuldig.

Wie schon erwähnt, diese Regierung unter unserem Bundeskanzler Sebastian Kurz handelt und setzt konsequent um. Ich kann Sie daher nur auffordern, keinen Einspruch gegen den vorliegenden Gesetzentwurf des Nationalrates zu erheben. Ich bedanke mich bei allen, die bei der Umsetzung mitgeholfen haben. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

11.49

Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Dr. Ewa Dziedzic. Ich erteile es ihr. – Bitte.