14.14

Bundesrätin Rosa Ecker, MBA (FPÖ, Oberösterreich): Sehr geschätztes Präsidium! Sehr geehrte Frau Volksanwältin Dr.in Brinek! Sehr geehrter Herr Volksanwalt Dr. Kräuter! Ich bleibe jetzt bei dem Bericht, den wir eigentlich unter diesem Tagesordnungspunkt behandeln, und sage zu Beginn ein großes Dankeschön für diesen Bericht, für die Arbeit der Volksanwaltschaft sowie für die Arbeit der Mitglieder des Menschen­rechts­beirates und der Kommissionen.

Wir haben – zumindest diejenigen, die im Ausschuss dabei waren – gehört und ge­sehen, was sehr beeindruckend war, mit wie viel Herzblut, mit wie viel Engagement, aber auch mit welchem Nachdruck die Frau Volksanwältin und die Herren Volks­an­wälte bei der Arbeit und bei der Sache sind.

Die Überprüfungen der Volksanwaltschaft geben der Politik die Möglichkeit, rechtzeitig zu reagieren, zu evaluieren und positive Entwicklungen sicherzustellen.

Was wurde nun in diesem Bericht thematisiert? – Wir haben es ansatzweise schon gehört: die Überprüfung von Alten- und Pflegeheimen, von Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, von Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen, von psychi­atrischen Abteilungen in Krankenhäusern, Krankenanstalten und Justizanstalten und auch von Einrichtungen, in denen Asylsuchende versorgt werden.

2017 wurden in ganz Österreich 495 Kontrollen, davon 44 bei Polizeieinsätzen, durch­geführt, auf Oberösterreich entfallen davon 51 Kontrollen. Es gab eine hohe Zahl von Beanstandungen, und daraus wurden Empfehlungen formuliert.

Ich möchte dazu festhalten, dass überall, wo Menschen arbeiten, auch Fehler pas­sieren, und die Folgen daraus ergeben sich oft zwangsläufig und sind nicht mehr um­kehrbar, werden aber auch nicht böswillig und nicht absichtlich herbeigeführt – die Frau Volksanwältin hat das im Ausschuss auch so bestätigt. Die Angehörigen der großen Berufsgruppe von Arbeitnehmern, welche sich mit der Pflege der älteren Generation oder von beeinträchtigten Menschen in einem Seniorium oder in einer Behinderten­einrichtung befassen, sind nämlich emotional, psychisch und auch körperlich sehr stark gefordert. Im Hinblick darauf ist die angesprochene Fehlerbearbeitungskultur ein sehr wichtiges Instrument, an dem noch gearbeitet werden muss.

Der Bericht enthält auch gute Vorschläge an präventiven Maßnahmen. Das geht von den Arbeitsbedingungen bis zur Supervision. Effizient ist oft auch ein interner Wechsel des Arbeitsplatzes, also die Möglichkeit einer Jobrotation, um die Gefahr hintanzu­stellen, an der Spirale des Alltäglichen abzustumpfen.

Zu den Empfehlungen der Volksanwaltschaft gehört auch das Thema Mitbestimmung und Selbstbestimmung, zumindest in jenen Bereichen, wo das noch möglich ist, und das betrifft unisono auch die Bereiche, wo beeinträchtigte Menschen betreut werden.

Mobil vor stationär lautet die Empfehlung der Volksanwaltschaft auch in diesen Be­reichen, und dem kann ich mich nur anschließen, und zwar nicht nur im Hinblick auf die Kostenstruktur, sondern weil, wie wir alle auch wissen, 90 Prozent dieser Menschen vor allem und so lange es geht zu Hause im eigenen Wohnumfeld bleiben möchten. Dazu braucht es ein breit gefächertes mobiles Pflegeangebot, und zwar nicht nur rund um die Uhr, sondern auch an allen Wochentagen, und auch eine qualitativ hochwertige Struktur, die auch bei der Pflege zu Hause ein absolutes Muss ist. Wir haben im Hin­blick darauf im Ausschuss auch über das Qualitätssiegel diskutiert, was diesbezüglich ein guter Ansatz ist.

Wichtig wäre auch eine quasi weisungsungebundene Pflegeanwaltschaft, die präventiv in den Heimen vor Ort zur Verfügung steht und von welcher Anliegen, Sorgen, Wün­sche, aber auch Beschwerden der Menschen dort ernst genommen werden. – In die­sem Zusammenhang wurde übrigens Niederösterreich sehr lobend erwähnt und zur Nachahmung empfohlen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP sowie bei BundesrätInnen der SPÖ.)

Eine weitere Empfehlung betrifft die Jugendlichen und jungen Menschen, die in Voll­versorgung sind: Diese sollen eben nicht auf freie Plätze etwa in Seniorenheimen übersiedelt werden, weil dort einfach nicht ihrem Bedarf entsprochen werden kann.

Ein anderes Handlungsfeld, das aufgezeigt wird, betrifft die weiterführenden Hilfen für junge Erwachsene, die in den Zuständigkeitsbereich der Kinder- und Jugendhilfe fallen.

Als Vertreterin Oberösterreichs in dieser Länderkammer fällt mein Fokus beim Durch­blättern dieses Berichts natürlich besonders auf Oberösterreich. Das Demenzprojekt Ober­österreichs ist hier sehr positiv erwähnt, mit diesem Demenzprojekt sind wir öster­reichweit Vorreiter. Wir alle hier wissen: Demenz ist eine der größten Herausforde­run­gen bei der Pflege älterer Menschen, und in diesem Bereich wird es in Zukunft auch noch einen Anstieg geben.

Empfohlen wird auch ein niederschwelliger Zugang zur Psychotherapie, und auch diesfalls sind wir in Oberösterreich auf einem sehr guten Weg.

Ein weiteres Best-Practice-Beispiel, auch aus meinem Bundesland, ist die Justizanstalt Linz mit der Außenstelle Asten, wo ein Vorzeigemodell im Bereich der forensisch-the­ra­peutischen Behandlung von sogenannten Maßnahmenpatienten umgesetzt wurde.

Ich habe jetzt in Bezug auf die Fehlerbearbeitungskultur, die im Ausschuss ange­sprochen wurde, ganz bewusst positive Beispiele herausgehoben, denn dieses Aufzeigen auch von positiven Beispielen und die Empfehlungen der Volksanwaltschaft helfen uns, weitere positive Entwicklungen zu erreichen. Ein Kollege im Landtag hat einmal ge­sagt: Die Berichte der Volksanwaltschaft sind uns Mahnung, Bestätigung und Auftrag!, und das kann ich nur wiederholen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP sowie bei BundesrätInnen der SPÖ.)

14.20

Präsidentin Inge Posch-Gruska: Danke schön.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Martin Preineder. – Bitte.