Präsidentin Inge Posch-Gruska: Wir gelangen somit zum 8. Punkt der Tages­ord­nung.

Es liegt mir der Antrag der Bundesräte Karl Bader, Monika Mühlwerth, Reinhard Todt, Kolleginnen und Kollegen vor, gemäß § 13 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bun­desrates, den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, den Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, den Ausschuss für BürgerInnenrechte und Petitionen, den EU-Ausschuss, den Ausschuss für Familie und Jugend, den Finanzausschuss, den Geschäftsordnungsausschuss, den Gesundheitsausschuss, den Gleichbehand­lungs­ausschuss, den Ausschuss für innere Angelegenheiten, den Ausschuss für Inno­vation, Technologie und Zukunft, den Justizausschuss, den Kinderrechteausschuss, den Landesverteidigungsausschuss, den Ausschuss für Land‑, Forst- und Wasser­wirtschaft, den Ausschuss für Sportangelegenheiten, den Ausschuss für Tourismus, Kunst und Kultur, den Umweltausschuss, den Unterrichtsausschuss, den Unvereinbar­keitsausschuss, den Ausschuss für Verfassung und Föderalismus, den Ausschuss für Verkehr, den Wirtschaftsausschuss und den Ausschuss für Wissenschaft und For­schung mit jeweils 14 Mitgliedern und Ersatzmitgliedern, wobei jeweils fünf Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die ÖVP, je fünf Mitglieder und Ersatzmitglieder des Bun­desrates auf die SPÖ und je vier Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die FPÖ entfallen, neu zu wählen.

Ich bitte daher jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem vorliegenden Antrag ihre Zustimmung geben, um ein Handzeichen. – Das ist die Einstimmigkeit.

Die vorher genannten Ausschüsse sind somit gemäß § 13 Abs. 1 der Geschäfts­ord­nung neu gewählt.

Im Sinne des § 13 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates sind die von den Fraktionen auf sie entfallenden Ausschussmitglieder und Ersatzmitglieder schriftlich namhaft zu machen und diese gelten damit als gewählt.

Ich weise darauf hin, dass die genannten Ausschüsse unmittelbar im Anschluss an die heutige Plenarsitzung hier im Redoutensaal konstituiert werden.