Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls

Präsidentin Inge Posch-Gruska: Es liegt mir das schriftliche Verlangen von fünf Mitgliedern des Bundesrates vor, das Amtliche Protokoll hinsichtlich des Tagesord­nungs­punktes 8 zu verlesen, damit dieser Teil des Amtlichen Protokolls mit Schluss der Sitzung als genehmigt gilt.

Ich werde daher so vorgehen und verlese nunmehr den entsprechenden Teil des Amtlichen Protokolls:

„TO-Punkt 8: Wahl von Ausschüssen

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Karl Bader, Monika Mühlwerth, Reinhard Todt, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 13 Abs. 2 GO-BR vor, den

Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten

Ausschuss für BürgerInnenrechte und Petitionen

EU-Ausschuss

Ausschuss für Familie und Jugend

Finanzausschuss

Geschäftsordnungsausschuss

Gesundheitsausschuss

Gleichbehandlungsausschuss

Ausschuss für innere Angelegenheiten

Ausschuss für Innovation, Technologie und Zukunft

Justizausschuss

Kinderrechteausschuss

Landesverteidigungsausschuss

Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft

Ausschuss für Sportangelegenheiten

Ausschuss für Tourismus, Kunst und Kultur

Umweltausschuss

Unterrichtsausschuss

Unvereinbarkeitsausschuss

Ausschuss für Verfassung und Föderalismus

Ausschuss für Verkehr

Wirtschaftsausschuss

Ausschuss für Wissenschaft und Forschung

mit jeweils 14 Mitgliedern und Ersatzmitgliedern, wobei jeweils 5 Mitglieder und Ersatz­mitglieder auf die ÖVP, je 5 Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die SPÖ und je 4 Mit­glieder und Ersatzmitglieder auf die FPÖ entfallen, neu zu wählen (Beilage VIII/1).

Abstimmung:

Der Antrag Beilage VIII/1 wird mit Stimmeneinhelligkeit angenommen.

Die zuvor genannten Ausschüsse sind somit gemäß § 13 Absatz 1 der GO-BR neu gewählt.

Im Sinne des § 13 Absatz 3 der GO-BR sind die von den Fraktionen auf sie ent­fallenden Ausschussmitglieder und Ersatzmitglieder schriftlich namhaft zu machen und diese gelten damit als gewählt.

Es liegt ein schriftliches Verlangen von fünf Mitgliedern des Bundesrates gemäß § 64 Abs. 2 GO-BR vor, das Amtliche Protokoll hinsichtlich des Tagesordnungspunktes 8 zu verlesen (Beilage VIII/2).“

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Erheben sich gegen die jetzt vorgelesene Fassung des Protokolls bei dem inhaltlichen Teil Einwendungen? – Das ist nicht der Fall.

Dieser Teil des Amtlichen Protokolls gilt daher gemäß § 64 Abs. 2 der Geschäftsord­nung des Bundesrates mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.

Die Tagesordnung ist hiermit erschöpft.