Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls
Präsidentin Inge Posch-Gruska: Es liegt mir das schriftliche Verlangen von fünf Mitgliedern des Bundesrates vor, das Amtliche Protokoll hinsichtlich des Tagesordnungspunktes 8 zu verlesen, damit dieser Teil des Amtlichen Protokolls mit Schluss der Sitzung als genehmigt gilt.
Ich werde daher so vorgehen und verlese nunmehr den entsprechenden Teil des Amtlichen Protokolls:
„TO-Punkt 8: Wahl von Ausschüssen
Es liegt ein Antrag der Bundesräte Karl Bader, Monika Mühlwerth, Reinhard Todt, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 13 Abs. 2 GO-BR vor, den
Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten
Ausschuss für BürgerInnenrechte und Petitionen
EU-Ausschuss
Ausschuss für Familie und Jugend
Finanzausschuss
Geschäftsordnungsausschuss
Gesundheitsausschuss
Gleichbehandlungsausschuss
Ausschuss für innere Angelegenheiten
Ausschuss für Innovation, Technologie und Zukunft
Justizausschuss
Kinderrechteausschuss
Landesverteidigungsausschuss
Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft
Ausschuss für Sportangelegenheiten
Ausschuss für Tourismus, Kunst und Kultur
Umweltausschuss
Unterrichtsausschuss
Unvereinbarkeitsausschuss
Ausschuss für Verfassung und Föderalismus
Ausschuss für Verkehr
Wirtschaftsausschuss
Ausschuss für Wissenschaft und Forschung
mit jeweils 14 Mitgliedern und Ersatzmitgliedern, wobei jeweils 5 Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die ÖVP, je 5 Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die SPÖ und je 4 Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die FPÖ entfallen, neu zu wählen (Beilage VIII/1).
Abstimmung:
Der Antrag Beilage VIII/1 wird mit Stimmeneinhelligkeit angenommen.
Die zuvor genannten Ausschüsse sind somit gemäß § 13 Absatz 1 der GO-BR neu gewählt.
Im Sinne des § 13 Absatz 3 der GO-BR sind die von den Fraktionen auf sie entfallenden Ausschussmitglieder und Ersatzmitglieder schriftlich namhaft zu machen und diese gelten damit als gewählt.
Es liegt ein schriftliches Verlangen von fünf Mitgliedern des Bundesrates gemäß § 64 Abs. 2 GO-BR vor, das Amtliche Protokoll hinsichtlich des Tagesordnungspunktes 8 zu verlesen (Beilage VIII/2).“
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Erheben sich gegen die jetzt vorgelesene Fassung des Protokolls bei dem inhaltlichen Teil Einwendungen? – Das ist nicht der Fall.
Dieser Teil des Amtlichen Protokolls gilt daher gemäß § 64 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.
Die Tagesordnung ist hiermit erschöpft.