Berichterstatter Christoph Längle, BA: Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Ministerin! Ich komme zum Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 25. Oktober 2018 betreffend Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Schweizeri­schen Eidgenossenschaft bezüglich der Zusammenarbeit im Bereich der grenzüber­schreitenden Sicherung des Luftraums gegen nichtmilitärische Bedrohungen aus der Luft.

Der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor, ich darf daher zur Antragstellung kommen.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 6. November 2018 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Dann komme ich zum Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 25. Oktober 2018 betreffend Abkommen zwi­schen der Regierung der Republik Österreich und dem Ministerrat von Bosnien und Herzegowina über Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Bildung, Wissen­schaft, der Jugend und des Sports.

Der Bericht liegt Ihnen ebenfalls schriftlich vor, ich darf daher zur Antragstellung kommen.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 6. November 2018 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich komme weiters zum Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 25. Oktober 2018 betreffend Erklärung über die Zurückziehung der österreichischen Erklärung zu Art. 5 des Übereinkommens ge­gen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe.

Dieser Bericht liegt Ihnen ebenfalls schriftlich vor, ich darf daher gleich zur Antragstel­lung kommen.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 6. November 2018 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich komme nun zum Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 25. Oktober 2018 betreffend Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kuba andererseits.

Dieser Bericht liegt Ihnen ebenso schriftlich vor, ich komme daher auch diesbezüglich gleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 6. November 2018 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben sowie

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Vielen Dank für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Gottfried Sperl. Ich erteile es ihm.