10.41

Bundesrat Gottfried Sperl (FPÖ, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrte Frau Bundesministerin! Geschätzte Damen und Herren hier auf der Galerie und zu Hause vor dem Livestream! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich beziehe mich auf das Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidge­nossenschaft bezüglich der Zusammenarbeit im Bereich der grenzüberschreitenden Sicherung des Luftraums gegen nichtmilitärische Bedrohungen aus der Luft.

So ein Abkommen hat es bereits 2008 gegeben, aber dieses Abkommen beschränkte sich im Wesentlichen auf den Austausch von Informationen. Ein Einflug eines Militär­luftfahrzeugs in das jeweils andere Hoheitsgebiet war damals nicht vorgesehen und verboten. Dieses Abkommen wurde nun vertieft und erweitert. Zuständig ist das Bun­desministerium für Europa, Integration und Äußeres. Für die Umsetzung des Abkom­mens ist das Bundesministerium für Landesverteidigung zuständig.

Diese Maßnahmen umfassen natürlich auch wieder den Austausch von Informationen, aber auch die Identifikation. Identifikation heißt, dass ein Luftfahrzeug, das unberech­tigt oder ohne Anmeldung unterwegs ist, auch entsprechend überwacht, verfolgt, visu­ell identifiziert und begleitet wird und eventuell ein Nachweis erstellt werden muss.

Diese Verfolgung hätte bis jetzt vor der Grenze frühzeitig abgebrochen werden müs­sen, weil ein Einflug in das andere Staatsgebiet nicht möglich war. Das ist jetzt mög­lich, wie auch Maßnahmen zur Intervention im jeweils anderen Staatsgebiet möglich sind, wie die Aufforderung zur Änderung der Flugroute oder ein Landezwang auf einem bestimmten Flugplatz.

Ein Waffeneinsatz im jeweils anderen Land ist nicht vorgesehen und verboten. Was aber zum Beispiel in der Nacht eingesetzt werden kann, sind sogenannte Infrarotlock­ziele zur Kenntlichmachung. Allerdings können wir das in der Nacht nicht einsetzen, weil wir ja unsere Luftraumüberwachungsflugzeuge dank des Darabos-Deals so aus­gerüstet haben, dass wir das nicht können.

Den Einsatz führt grundsätzlich die jeweilige Einsatzzentrale. Das heißt, die Flugzeu­ge – auch unsere, wenn sie in das schweizerische Hoheitsgebiet einfliegen – werden durch die österreichische Einsatzzentrale geführt, bis sie eben entweder an die dorti­ge militärische Organisation übergeben werden oder bis der Einsatz vor Ort beendet wurde.

Vorgesehen sind auch temporäre Flugbeschränkungen und Luftsperrgebiete, die eben zeitweise notwendig sind. Besonders beim World Economic Forum in Davos, beim G-8-Gipfel oder – wie es auch letztens in Innsbruck der Fall war – bei europäischen Gipfeln werden sogenannte temporäre Flugbeschränkungs- und Luftsperrgebiete eingerichtet.

Natürlich werden diese auch überwacht, wozu man dann auch die entsprechenden Mit­tel benötigt. Die Schweiz zum Beispiel steckt in nächster Zeit in etwa 8 Milliarden Fran­ken in die Luftraumüberwachung. Wir werden sehen, was bei uns noch kommt. Ich bin guter Hoffnung und überzeugt davon, dass unser Herr Bundesminister Kunasek die entsprechenden Mittel für die Verbesserung und Nachbesserung der Luftraumüberwa­chung erhält. (Ruf bei der SPÖ: Das ist kein Vorsprechen!)

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass es ein sehr gutes Abkommen ist, das zur Förderung der Zusammenarbeit in Europa, insbesondere zwischen neutralen Staa­ten, geeignet ist. Es gibt bereits solche Abkommen. Die Schweiz hat schon mit Italien und Frankreich solche Abkommen. Es ist auch geplant, dass Österreich zu weiteren solchen Abkommen Verhandlungen aufnimmt, beziehungsweise hat Österreich sie schon aufgenommen, wie zum Beispiel mit Deutschland.

Abschließend möchte ich mich bei meinen Kameraden der Militärluftfahrt bedanken, die immer für unsere Luftfahrtsicherheit, für die Sicherung unserer Lufthoheit, für die Sicherheit unseres Staates im Einsatz sind. Sie wissen ja auch, diese und nächste Woche werden wieder Übungen mit den Eurofightern – auch im Überschallbereich – durchgeführt. Ich möchte mich daher einmal bei meinen Kameraden sehr herzlich für ihren Einsatz bedanken! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

10.46

Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Als Nächste ist Frau Bundesrätin Klara Neurauter zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihr.