5. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 24. Oktober 2018 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Wirksamwerden der Verord­nung (EU) 2017/2402 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für Verbrie­fungen und zur Schaffung eines spezifischen Rahmens für einfache, trans­parente und standardisierte Verbriefung (STS-Verbriefungsvollzugsgesetz – STS-VVG) erlassen wird und mit dem das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016, das Aktiengesetz, das Immobilienin­vestmentfondsgesetz und das Bankwesengesetz geändert werden (387/A und 323 d.B. sowie 10050/BR d.B.)

Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Wir gelangen nun zum 5. Punkt der Ta­gesordnung.

Ich darf dazu Herrn Bundesminister Hartwig Löger ganz herzlich bei uns begrüßen. – Herzlich willkommen im Bundesrat! (Allgemeiner Beifall.)

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Marianne Hackl. – Ich bitte um den Bericht.