11.28

Bundesrat Ingo Appé (SPÖ, Kärnten): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Bezug nehmend auf das angesprochene Bundesgesetz zum Wirksamwerden der EU-Verordnung 2402 aus dem Jahr 2017 kann prinzipiell festgehalten werden, dass es richtig und wichtig ist, dass hier das österreichische Recht an eine EU-Richtlinie an­gepasst wird. Da ja der Herr Bundesminister so nett war und schon einige Einzelheiten dazu einleitend erklärt hat und die Mandatare alle fraktionell bestens informiert sind, er­spare ich mir weitere Aufzählungen zu dieser Gesetzesvorlage.

So möchte ich gleich zu jenen Punkten kommen, die aus Sicht von uns Sozialdemokra­tinnen und Sozialdemokraten gegen die Zustimmung sprechen. In der Begutachtung wurde bereits von der FMA kritisch bemerkt, dass Konsumentenschutzbestimmungen nicht eingearbeitet wurden, die Novellen des Aktiengesetzes nichts mit der angespro­chenen EU-Verordnung zu tun haben und es nicht ausreichend erklärt wurde, warum dieser Liberalisierungsschritt notwendig ist, vor allem unter dem Aspekt, dass seiner­zeit von der FATF, der internationalen finanzbehördlichen Eingreiftruppe gegen Geld­wäsche und Terrorismusfinanzierung, Maßnahmen gefordert wurden, um Geldwäsche zu bekämpfen. 2011 wurden die entsprechenden notwendigen Maßnahmen bereits gesetzt, und diese werden nun wieder aufgeweicht.

Sehr geehrter Herr Bundesminister, Sie haben sich ja bereits über die Statements der SPÖ-Mandatare im Nationalrat irritiert gezeigt. Sie argumentierten auch jetzt eingangs in Ihrem Statement damit, dass es notwendig ist, weltweit erfolgreiche österreichische Familienunternehmen nicht zu zwingen, ihre Kapitalisierung im Ausland vorzunehmen, sondern ihnen diese in Österreich zu ermöglichen. Dadurch wird wieder ein Akt der Klientelpolitik dieser Regierung vollzogen: Es ist Politik für die Reichen und die Konzer­ne und keine gerechte Verteilung des Wohlstandes. (Beifall bei der SPÖ.)

Aufgrund der angeführten Aspekte gibt es daher von unserer Seite keine Zustimmung zu dieser Gesetzesvorlage. (Beifall bei der SPÖ.)

11.30

Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Robert Seeber. – Bitte.