11.46

Bundesrat Ewald Lindinger (SPÖ, Oberösterreich): Herr Präsident! Herr Bundesmi­nister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielleicht noch eine Anmerkung: Herr Kollege Pisec, im Ausschuss hast du gefehlt, denn es hat wirklich keine Anmerkungen deiner Kollegen gegeben. (Bundesrätin Mühlwerth: Das kann vorkommen!) Es freut mich, dass deine Anmerkungen oder Ausführungen zu Finanzpunkten wieder wenigstens hier im Plenum erfolgen, wenn das schon im Ausschuss gefehlt hat. (Bundesrat Pisec: Ich bin kein Berufspolitiker! – Bundesrat Längle: Ihr habt ja auch nichts gesagt im Aus­schuss!)

Herr Bundesminister, Sie haben in Ihrem Einleitungsstatement beim vorangegangenen Tagesordnungspunkt erwähnt, dass Sie aus der Steiermark sind. Sie sind ja aus mei­nem Nachbarbezirk, aus Selzthal, wie ich weiß. Aus Selzthal kommend würde man ja einen Verkehrsminister vermuten, weil Selzthal ein Eisenbahnknoten ist, aber ich weiß, dass Sie Kompetenz im Finanzbereich haben, und schätze diese auch.

Deshalb wundert es mich, dass man beim Pensionskassengesetz nicht weiter gegan­gen ist, als es die europäische Richtlinie ermöglicht. Weiter gehen und weiterentwi­ckeln, das wäre möglich gewesen, indem man dem Begünstigten die Rechte einräumt, dass er sich die Pensionskasse aussuchen kann, dass er informiert wird, ob und wie und bei wem die Pensionskasse das Geld veranlagt. Diesbezüglich erfährt der Berech­tigte nichts.

Es ist auch eine negative Entwicklung, dass man zu Beginn der Umsetzung dieser Richtlinie, 2003, die Rücklagen, also die Pensionsgelder, nur zu 30 Prozent in Aktien anlegen durfte, später dann zu 70 Prozent – und jetzt diese Begrenzung aufhebt. Das heißt, das Risiko steigt, und das ist auch jener Punkt, warum die Sozialdemokraten hier die Zustimmung zu diesem Pensionskassengesetz nicht geben. Ein steigendes Risiko und eine Liberalisierung der Veranlagungsvorschriften werden von uns abgelehnt. Man hat keine Lehren aus dem Finanzcrash im Jahr 2008 gezogen, und der Begünstigte hat in Zukunft keine Chance, dem zu entgehen oder darauf Einfluss zu nehmen. Das Ri­siko trägt jener, der einmal eine Pension erhalten soll, das heißt, der Begünstigte be­kommt in Zukunft vielleicht, wie es schon einmal war, weniger Pension oder hat gar keine Pensionszukunft mehr. Darum lehnen wir das Gesetz ab, weil zukünftige Ent­scheidungen hier zu wenig beachtet wurden und das Risiko beim Begünstigten bleibt. (Beifall bei der SPÖ.)

11.49

Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ing. Eduard Köck. – Ich erteile es ihm.