12.55

Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend im Bundeskanzleramt Mag. Dr. Juliane Bogner-Strauß: Herr Präsident! Sehr geehrte Bundesräte! Sehr ge­ehrte Österreicherinnen und Österreicher zu Hause! Ich bin Frauenministerin, Familien­ministerin und Jugendministerin, und ich mache das alles sehr, sehr gerne, und gerade als Familienministerin bin ich wirklich stolz darauf, dass Österreich 10 Prozent des Bundesbudgets für Familien ausgibt. Seit wir in dieser Regierung zusammenarbeiten, haben wir uns auch für den Familienbonus entschieden, mit dem wir Familien mit bis zu 1 500 Euro pro Kind und Jahr von der Steuer entlasten. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Bundesrat Novak: Nicht alle!)

Wir haben uns hier ganz bewusst für eine Steuerentlastung entschieden, weil wir sa­gen, jene, die arbeiten gehen, das Sozialsystem stützen, Lohnsteuer bezahlen und ne­benbei Kinder erziehen – und diese Arbeit wertschätzen wir sehr –, sollen auch von der Steuer entlastet werden. Ich darf Ihnen ein Beispiel nennen, denn wir werden vor allem Mittelverdiener und Geringverdiener entlasten. Wenn Sie 1 700 Euro brutto verdienen und ein Kind haben, werden Ihnen am Ende des Jahres 1 500 Euro mehr zum Leben bleiben. Ich danke dafür, das ist eine wunderschöne Entlastung. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.) Das ist eine wunderschöne Entlastung für die Familien in Österreich, und ich bin stolz darauf, in dieser Regierung Familienministerin sein zu dürfen.

Aber ich sagte es schon, wir wenden 10 Prozent des Bundesbudgets für Familien auf, und unsere Leistungen sind sehr treffsicher. Die Familienbeihilfe ist nur ein Teil davon. Wir zahlen Kinderbetreuungsgeld, damit sich Eltern zu Hause nach der Geburt ihren Kindern widmen können. Wir zahlen Fahrtenbeihilfe für alle Kinder in Österreich. Wir zahlen die Schulbücher. Ich glaube, es gibt wirklich ganz tolle Familienleistungen. Wir zahlen den Härteausgleich, wenn es Familien wirklich schlecht geht. Wie gesagt, ich bin wirklich stolz darauf.

Um zur Familienbeihilfe zu kommen: Die Familienbeihilfe soll, wie heute schon einige Male erwähnt wurde, einen Teil der Lebenshaltungskosten ersetzen. Ich glaube, die Österreicher und Österreicherinnen wissen sehr wohl, dass die Lebenshaltungskosten in den europäischen Mitgliedstaaten unterschiedlich hoch sind und es daher der Bun­desregierung um Gerechtigkeit und Fairness geht, denn sonst wären wir ja ungerecht den Kindern gegenüber, die in Österreich leben, weil hier die Lebenshaltungskosten sehr hoch sind.

Ich darf Ihnen ein Beispiel nennen – Ungarn wurde schon genannt – und darf auf Lett­land eingehen: Lettland zahlt 11 Euro – ich möchte es wiederholen: 11 Euro! – Fami­lienbeihilfe. Wenn wir die österreichische Familienbeihilfe dorthin exportieren, zahlen wir derzeit die 15-fache Leistung. Mit der Eurostatindexierung werden wir noch immer die zehnfache Leistung dessen zahlen, was dieses Land als Familienbeihilfe hergibt. Ich glaube, das ist noch immer wesentlich mehr, und zwar in allen Ländern, in denen wir die Familienbeihilfe indexieren, als diese Länder selbst zahlen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Um auf die Rechtslage zurückzukommen: Ich glaube, Sie alle wissen, die Europäische Kommission hat seinerzeit Großbritannien vorgeschlagen, die Familienbeihilfe zu inde­xieren. Und ich möchte es auf den Punkt bringen: Wenn die Europäische Kommission einem Mitgliedstaat etwas vorschlägt und alle Mitgliedstaaten des Europäischen Rates dabei sind, warum soll dann etwas, das für ein Mitgliedsland gilt, nicht für alle Mit­gliedstaaten gelten? (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Das entspricht genau dem, was sich unsere Bundesregierung vorgenommen hat, näm­lich für mehr Gerechtigkeit und Fairness zu arbeiten, für mehr Gerechtigkeit und Fair­ness zu sorgen, und das machen wir auch mit der Indexierung der Familienbeihilfe.

Ich darf dennoch auch kurz auf die Pflegerinnen eingehen, die von Ihnen erwähnt wur­den. Wir brauchen diese Pflegerinnen, sie sind sehr wichtig für uns, und wir wertschät­zen die Tätigkeiten, die sie in Österreich leisten. Natürlich kann man darüber auch dis­kutieren, dass ihre Gehälter, ihre Löhne anzupassen sind, aber die Familienbeihilfe ist kein Lohnbestandteil. Es ist eine Vortäuschung falscher Tatsachen, wenn man das als Lohnbestandteil in dem Inserat angibt. (Bundesrätin Mühlwerth: Wie immer bei der SPÖ: gezielte Falschmeldung, das kennen wir schon!) Ich möchte auch sagen, dass das durchschnittliche Alter der Pflegerinnen über 50 Jahre ist und – Sie haben es ja selbst bereits erwähnt – nur ein Viertel der Pflegerinnen überhaupt Kinder im Alter un­ter 18 hat.

Lassen Sie uns den Tatsachen ins Auge sehen: Die Pflegerinnen verdienen in den Ländern, aus denen sie kommen (Ruf bei der FPÖ: Noch weniger!), wesentlich we­niger als bei uns, die Lebenshaltungskosten sind dort wesentlich geringer und die Durchschnittsgehälter machen oft nur ein Drittel oder 50 Prozent von dem aus, was sie bei uns bekommen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.) Dennoch möchte ich mich bei allen, die zu uns als Pflegerinnen kommen und diese Arbeit in Österreich leisten, bedanken.

Ich möchte auch auf das zweite Thema eingehen, das Sie erwähnt haben, zwar nur wenige von Ihnen, aber doch einige: Es geht um die erhöhte Familienbeihilfe für Behin­derte mit Eigenbezug. Ich habe schon im Nationalratsplenum betont, dass man den Wert einer Gesellschaft daran erkennt, wie sie mit den Schwächsten umgeht. Sie ha­ben es selbst erwähnt: Es gab ein Urteil, ich habe von diesem Urteil gehört und sofort gesagt: Lassen Sie uns das reparieren! Es geht nicht an, dass Behinderte mit Eigen­bezug in Zukunft weniger erhöhte Familienbeihilfe bekommen. Deswegen haben wir das sofort in Angriff genommen.

Ich glaube, dass es für die Behinderten mit Eigenbezug nur gut ist, dass wir da sofort, schnell und umgehend eine Gesetzeskorrektur gemacht haben, die in Zukunft den Status quo wieder herstellen wird. Es wird kein Behinderter, keine Behinderte mit Ei­genbezug in Zukunft weniger bekommen als bisher. Das ist mir ganz wichtig zu beto­nen, und das haben wir ganz schnell erledigt. Ich glaube, dass es ganz wichtig ist, dass diese Gesetzeskorrektur sofort stattgefunden hat. Es wurden auch keine Be­scheide eingemahnt, es wurden keine Bescheide exekutiert. Es gab bis jetzt noch kei­ne Reduktion und es wird keine geben. Darauf bin ich stolz, dass wir das so schnell ge­meinsam umsetzen konnten. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Nur eines irritiert mich, und das finde ich den Behinderten gegenüber total unfair: Sie schüren Unsicherheit, einige von Ihnen sorgen für Verunsicherung. Großartig (in Rich­tung SPÖ), Sie sind offensichtlich nicht dafür, das Gesetz zu korrigieren. Ja wofür sind Sie denn dann?

Wir hatten die Behindertenorganisationen bei uns. Wir haben alle Fallbeispiele, die Sie gebracht haben, widerlegen können. Alle Beispiele, die Sie eingebracht haben, sind mit unserem Gesetz korrigiert, und wir machen ein Monitoring – Sie haben es selbst ge­sagt –, damit wir selbst sehen, ob wir wirklich alles damit korrigiert haben. – Und Sie (in Richtung SPÖ) schüren Verunsicherung auf dem Rücken der Schwächsten?! Wollen Sie das wirklich? (Beifall bei ÖVP und FPÖ. Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Nein, ich möchte das nicht! Deshalb haben wir dieses Gesetz sofort korrigiert. Ich möchte mich bei allen bedanken, die dazu einen Beitrag geleistet haben (Zwischenruf des Bundesrates Beer), damit es da eine Unterstützung gibt. Herzlichen Dank. (Bei­fall bei ÖVP und FPÖ. Bundesrat Beer: Wo macht man denn so etwas? Jetzt krieg’ ich einen Grant!)

13.05

Vizepräsident Ewald Lindinger: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Sandra Kern. Ich erteile ihr dieses.