13.37

Bundesrat Hubert Koller, MA (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren via Livestream! Die Sozialdemokratie wird der Ratifizierung des Änderungsprotokolls zum Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt von Montreal, unterzeichnet am 6. Oktober 2016, ihre Zustimmung erteilen. Ebenso begrüßen wir ausdrücklich das Kooperationsabkom­men in Bezug auf die Europäischen Satellitennavigationsprogramme zwischen der Eu­ropäischen Union, ihren Mitgliedern und der Schweizerischen Eidgenossenschaft, da wir sehr an einer geordneten internationalen Zusammenarbeit in diesem Bereich inter­essiert sind.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Abkommen über die Internationale Zi­villuftfahrt vom 7.12.1944 regelt den zivilen Luftverkehr zwischen den Vertragspartnern und bildet die rechtliche Grundlage für die Arbeitsweise der Internationalen Zivilluft­fahrtorganisation, einer Sonderorganisation der Vereinten Nationen. Es war der Wunsch mehrerer Vertragsstaaten, die Anzahl der Mitglieder des Rates zu erhöhen, um eine bessere Ausgewogenheit durch eine stärkere Vertretung der Vertragsstaaten zu sichern. Vor dem Hintergrund der gestiegenen Mitgliederzahl und auch der Zahlen, die mein Kollege aus der Steiermark schon erwähnt hat, sowie der Ausweitung des in­ternationalen Luftverkehrsbetriebes und dessen zunehmender Bedeutung auch für die Volkswirtschaften in zahlreichen Ländern scheint eine Aufstockung mehr als gerecht­fertigt zu sein. Das Protokoll erlaubt nun eine Aufstockung des Rates von 36 auf 40 Mitglieder und die Aufstockung der Luftfahrtkommission von 19 auf 21 Mitglieder.

Die Regierungsvorlage über das Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossen­schaft andererseits soll die Teilnahme der Schweiz an den Europäischen Satellitenna­vigationsprogrammen ermöglichen. Die Grundsätze wurden in Artikel 3 niedergeschrie­ben und sind ein wesentlicher Bestandteil. Es geht dabei um die Bereiche Funkfre­quenzspektrum, wissenschaftliche Forschung und Ausbildung, Beschaffungswesen, in­dustrielle Kooperation, Rechte an geistigem Eigentum, Ausfuhrkontrolle, Handel und Marktentwicklung, Normung, Zertifizierung und Regelungsmaßnahmen, Sicherheit, Aus­tausch von Verschlusssachen, Austausch von Personal und Zugang zu Diensten.

Durch das Abkommen werden weder die nach dem Recht der EU geschaffene insti­tutionelle Struktur des Galileo-Programms noch die geltenden Rechtsvorschriften be­züglich Ausfuhrkontrolle und Nichtverbreitung, die Kontrolle immateriellen Technologie­transfers oder die Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten hinsichtlich der Sicherheit be­rührt. Die SPÖ wird deshalb zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei BundesrätInnen der FPÖ.)

13.41

Präsidentin Inge Posch-Gruska: Danke schön.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Bundesrat Peter Samt. – Bitte.