13.37
Bundesrat Hubert Koller, MA (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren via Livestream! Die Sozialdemokratie wird der Ratifizierung des Änderungsprotokolls zum Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt von Montreal, unterzeichnet am 6. Oktober 2016, ihre Zustimmung erteilen. Ebenso begrüßen wir ausdrücklich das Kooperationsabkommen in Bezug auf die Europäischen Satellitennavigationsprogramme zwischen der Europäischen Union, ihren Mitgliedern und der Schweizerischen Eidgenossenschaft, da wir sehr an einer geordneten internationalen Zusammenarbeit in diesem Bereich interessiert sind.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt vom 7.12.1944 regelt den zivilen Luftverkehr zwischen den Vertragspartnern und bildet die rechtliche Grundlage für die Arbeitsweise der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation, einer Sonderorganisation der Vereinten Nationen. Es war der Wunsch mehrerer Vertragsstaaten, die Anzahl der Mitglieder des Rates zu erhöhen, um eine bessere Ausgewogenheit durch eine stärkere Vertretung der Vertragsstaaten zu sichern. Vor dem Hintergrund der gestiegenen Mitgliederzahl und auch der Zahlen, die mein Kollege aus der Steiermark schon erwähnt hat, sowie der Ausweitung des internationalen Luftverkehrsbetriebes und dessen zunehmender Bedeutung auch für die Volkswirtschaften in zahlreichen Ländern scheint eine Aufstockung mehr als gerechtfertigt zu sein. Das Protokoll erlaubt nun eine Aufstockung des Rates von 36 auf 40 Mitglieder und die Aufstockung der Luftfahrtkommission von 19 auf 21 Mitglieder.
Die Regierungsvorlage über das Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits soll die Teilnahme der Schweiz an den Europäischen Satellitennavigationsprogrammen ermöglichen. Die Grundsätze wurden in Artikel 3 niedergeschrieben und sind ein wesentlicher Bestandteil. Es geht dabei um die Bereiche Funkfrequenzspektrum, wissenschaftliche Forschung und Ausbildung, Beschaffungswesen, industrielle Kooperation, Rechte an geistigem Eigentum, Ausfuhrkontrolle, Handel und Marktentwicklung, Normung, Zertifizierung und Regelungsmaßnahmen, Sicherheit, Austausch von Verschlusssachen, Austausch von Personal und Zugang zu Diensten.
Durch das Abkommen werden weder die nach dem Recht der EU geschaffene institutionelle Struktur des Galileo-Programms noch die geltenden Rechtsvorschriften bezüglich Ausfuhrkontrolle und Nichtverbreitung, die Kontrolle immateriellen Technologietransfers oder die Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten hinsichtlich der Sicherheit berührt. Die SPÖ wird deshalb zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei BundesrätInnen der FPÖ.)
13.41
Präsidentin Inge Posch-Gruska: Danke schön.
Als Nächster zu Wort gemeldet ist Bundesrat Peter Samt. – Bitte.