14.56

Bundesrat Michael Bernard (FPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Als freiheitlicher Bundesrat begrüße ich den Beschluss des Nationalrates vom 24. Oktober 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schifffahrtsgesetz und das Seeschifffahrtsgesetz geändert werden.

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt zum Beispiel dem Umstand Rech­nung, dass es in der Vergangenheit auch beim Lenken von Booten und Schiffen zu Un­fällen gekommen ist, bei denen durch Beeinträchtigung durch Alkohol Menschen ver­letzt oder – so wie bei dem wahrscheinlich uns allen noch in Erinnerung gebliebenen Unfall vom 2. Juni 2017 am Wörthersee – getötet wurden.

Bei dieser Bootsfahrt waren vier Freunde aus Niederösterreich an Bord, dazu ein 32 Jah­re alter Kärntner als Vertreter des Bootseigentümers. Laut Polizei hatte der 44-jährige Lenker, bei dem 1,2 Promille festgestellt wurden, das Boot in eine scharfe Kurve ge­lenkt. Dabei ging das Opfer, ein Kremser Baumeister, über Bord. Anschließend wurde, offensichtlich durch den Alkohol benebelt und in der Entscheidungskraft stark einge­schränkt, vom Lenker der Rückwärtsgang eingelegt und der über Bord Gegangene von der Schiffsschraube tödlich verletzt. Die Leiche wurde erst am nächsten Tag von Tau­chern in 30 Meter Tiefe entdeckt.

Die Änderung, die zum Beispiel die Maßnahme beinhaltet, dass Personen, die ein Boot oder Schiff führen, genauso wie im Straßenverkehr routinemäßig mit einfachen Mess­geräten, sogenannten Alkovortestern, auf Alkoholkonsum kontrolliert werden sollen, wird sicher dazu beitragen, dass der Alkoholkonsum in Summe geringer wird. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Erhöhung der Sicherheit.

Weiters beinhaltet die Novelle Klarstellungen zum Erwerb der Befähigungsnachweise, zum Führen von Jachten auf See, zur Anwendbarkeit des österreichischen Schifffahrts­rechts, die Zumessung von Bescheidqualität für die Urkunde Seebrief, die Einführung des Seebriefs für Schlauchboote und eine an die heutige Zeit angepasste Veröffent­lichung von Verkehrsinformationen auf elektronischem Wege.

Ein wesentlicher weiterer Punkt ist die Verwaltungsvereinfachung. Erstreckt sich eine Veranstaltung an und auf Gewässern auf zwei oder mehrere Bezirksverwaltungsbe­hörden, so war bis jetzt zur Erteilung der Bewilligung eine Genehmigung von allen ein­zuholen. Ab jetzt ist jene Bezirks- oder Landesverwaltungsbehörde zuständig, in deren örtlichem Wirkungsbereich die Veranstaltung beginnt.

Da die Schifffahrtsrechtsnovelle 2018 im Zeichen der Verwaltungsvereinfachung, der Harmonisierung mit internationalen Vorschriften und der Verkehrssicherheit steht, wer­den wir Freiheitliche keinen Einspruch gegen den Beschluss des Nationalrates erhe­ben. – Danke. (Beifall bei FPÖ und ÖVP sowie bei BundesrätInnen der SPÖ.)

14.58

Präsidentin Inge Posch-Gruska: Ich danke recht herzlich.

Als Nächster gelangt Herr Bundesrat Armin Forstner zu Wort. – Bitte.