15.02

Bundesrat Wolfgang Beer (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseher und Zuhörer! Über das Schifffahrtsgesetz und das Seeschifffahrtsgesetz, deren Novelle wir heute hier be­schließen wollen, gibt es nicht mehr viel zu sagen. Die vorangegangenen Redner ha­ben dieses Thema sehr ausführlich behandelt. Es gibt von den Veränderungen her nicht sehr viel, aber man muss schon sagen, dass es in diesem Bereich wirklich viele Verwaltungsvereinfachungen gibt, was sehr zu begrüßen ist.

Es ist auch sehr zu begrüßen, dass in diesem Gesetz auf Freiwilligkeit Rücksicht ge­nommen wird, denn der Seebrief für Schlauchboote – und wir reden da nicht von Schlauchruderbooten, da gibt es auch schon wesentlich größere – beinhaltet eine Ver­einfachung für die Besitzer dieser Schlauchboote, wobei das auf freiwilliger Basis pas­siert. Man muss sich diesen Seebrief nicht holen, es bringt aber sehr viele Vorteile, wenn man ihn hat.

Da wir im Sommer all die Vorkommnisse mit den Alkoholisierungen miterlebt haben, ist es, glaube ich, eines der wesentlichsten Dinge, dass hier analog zum Kfz-Bereich Planquadratkontrollen durchgeführt werden können. Ohne hinreichenden Verdacht ist es dann möglich, einen Alkotest durchzuführen.

Ich glaube, dass dieses Gesetz eine Verwaltungsvereinfachung, eine Erleichterung für die Bootsbesitzer und ein Mehr an Sicherheit mit sich bringt. (Beifall bei der SPÖ sowie bei BundesrätInnen von ÖVP und FPÖ.)

15.04

Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Vielen Dank.

Zu Wort gelangt Herr Bundesminister Ing. Norbert Hofer. – Bitte.