letzter Woche geführt, wo wir im Einvernehmen mit den zuständigen Ressorts Folgendes vorgetragen haben: Österreich enthält sich im Votum bei der UNO-Generalversammlung, wenn über diesen Pakt abgestimmt wird.
Warum? – Wir sind mit 17 von 23 Punkten nicht einverstanden, weil sie im Widerspruch zum österreichischen Regierungsübereinkommen stehen. Sie haben zu Recht erwähnt, es gibt Aspekte, hinter denen wir stehen – es sind 23 Punkte –, aber es gibt viele Aspekte, zu denen wir nicht stehen können.
Ich hatte erst letzte Nacht bis 22 Uhr eine Livedebatte auf Al Jazeera, und auch bei dieser musste ich feststellen, dass Begriffe wie Flüchtling im Sinne der UN-Flüchtlingskonvention und Migrant verwechselt werden. Wir haben einen UN Global Compact on Refugees, also für Flüchtlinge, und wir haben einen UN Global Compact für Migration. Mir ist gestern in dieser Debatte – es war ein Liveinterview bis 22 Uhr – sehr wohl bewusst geworden, dass der Moderator – der mit einem riesigen Team gekommen ist, nämlich 20 Leute, die für so eine Sendung von Doha nach Wien fliegen; was für eine Investition – die wesentlichen Begrifflichkeiten verwechselt.
Wir sind mit vielen Punkten dieses Compact nicht einverstanden. Es ist nicht österreichspezifisch, dass darüber eine Debatte geführt wurde. Wir haben diese Debatte mit dem Ministerratsvortrag abgeschlossen. Im Moment wird in der Schweiz eine sehr intensive Debatte darüber geführt; es findet auch in Deutschland, wenn Sie das verfolgen – es wurden CSU, CDU und so weiter erwähnt –, eine öffentliche Debatte statt und sie wird wahrscheinlich auch in den Deutschen Bundestag getragen werden.
Daher: Im Sinne unserer aktiven Beteiligung in der UNO können wir uns letztendlich über andere Konventionen bei vielen dieser Themen einbringen, aber eben nicht in diesem Fall, bei dem es einfach in die Richtung einer Fortentwicklung des Völkerrechts geht, die wir nicht mittragen. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
10.33
Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Vielen Dank, Frau Bundesminister, ein Danke auch für Rede und Antwort in der Aktuellen Stunde.
Die Aktuelle Stunde ist beendet.
Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Hinsichtlich der eingelangten, vervielfältigten und verteilten Anfragebeantwortungen,
der Mitteilungen des Landtages Steiermark und des Oberösterreichischen Landtages betreffend Mandatsverzicht beziehungsweise Wahl eines Mitglieds und von Ersatzmitgliedern des Bundesrates,
der Schreiben des Verbindungsdienstes des Bundeskanzleramtes betreffend den Aufenthalt von Mitgliedern der Bundesregierung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union
verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilten Mitteilungen gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen werden.
Ebenso verweise ich hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen im Sinne des § 19 Abs. 1 der Geschäftsordnung auf die gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung im Sitzungssaal verteilten Mitteilungen, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen werden.
Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite