BundesratStenographisches Protokoll885. Sitzung, 885. Sitzung des Bundesrates am 8. November 2018 / Seite 30

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Bundesrates Bader), so wichtig wäre es tatsächlich (Bundesrätin Ecker – auf das rot leuchtende Lämpchen am Rednerpult deutend –: 5 Minuten!), konkrete Maßnahmen zu präsentieren und sich nicht aus diesen internationalen Verhandlungen rauszunehmen.

Ich kann nur wiederholen und vergessen Sie es nicht (Bundesrat Krusche: Und aus!): Die Symptome haben immer eine Ursache, und wenn Sie nur erstere bekämpfen, wer­den Sie zweitere immer dazu nutzen, Politik auf dem Rücken jener Menschen zu ma­chen, die davon betroffen sind. (Zwischenrufe bei ÖVP und FPÖ.)

In diesem Sinne: Ich freue mich, Frau Ministerin, dass Sie heute im Bundesrat sind. Ich hoffe, Sie kommen öfter. Ich würde mir sehr wünschen, dass wir auch ein wenig von konkreten Maßnahmen erfahren und nicht nur von Beteuerungen auf der Metaebene. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Stögmüller.)

10.28


Präsidentin Inge Posch-Gruska: Danke schön.

Zur Abgabe einer abschließenden Stellungnahme hat sich noch einmal die Frau Bun­desministerin zu Wort gemeldet. Ich darf Sie bitten, die 5 Minuten Redezeit nicht zu überschreiten. – Bitte.


10.28.50

Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres Dr. Karin Kneissl: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Bundesräte! Ganz konkret und nicht auf der Metaebene: Ich habe vorhin auch schon versucht, darzustellen, was wir im Rah­men unserer Möglichkeiten machen können. Ich darf auf zwei konkrete Punkte einge­hen, zum einen auf jenen von Herrn Bundesrat Schennach, und zwar auf das von Ih­nen angesprochene Kulturgüterschutz-Abkommen. (Vizepräsident Brunner übernimmt den Vorsitz.)

Ich habe jetzt mit meinem Kollegen, dem Leiter des Völkerrechtsbüros, Rücksprache gehalten, und er informiert mich wie folgt: Wir haben die UN-Konvention zum Kulturgü­terschutz, wo also auch Palmyra darunterfallen würde – Sie haben diese auch ange­sprochen. Es gibt die Unesco-Konvention zur Bekämpfung von illegalem Handel mit Kulturgütern, da war Österreich lange nicht mit dabei, ist aber 2015 beigetreten. – Ha­ben Sie auf diese hingewiesen? (Zwischenruf des Bundesrates Schennach.) – Nicht? Dann meinen Sie vielleicht die Unidroit-Konvention über den illegalen Export von Kul­turgütern? Geht es um die? (Bundesrat Schennach: Europarat!) – Europaratskonven­tion?

Die Europäische Kommission hat eine Verordnung zum Verbot der illegalen Einfuhr; aber eine Europaratskonvention? – Vielleicht können Sie da noch einmal eine Anfrage stellen, und ich werde Sie Ihnen dann gerne schriftlich beantworten. Es war jetzt nicht ganz klar, von welcher Konvention genau die Rede ist, weil sich unter diesem breiten Titel sehr viele Rechtsakte finden, und bei einigen sind wir aktiv dabei, eben gerade auch, was das Verbot des Handels mit illegalen Kulturgütern auf europäischer Ebene anbelangt – da sind wir federführend mit dabei.

Ich darf zum bereits mehrfach angesprochenen Global Compact for Migration Stellung nehmen: Am 13. Juli nahm die europäische Delegation bei den Vereinten Nationen in New York zum technisch verhandelten Text – es waren auf Beamtenebene jeweils verschiedene Ressorts der damals mitverhandelnden Staaten eingebunden – wie folgt Stellung: Wir haben einen nicht perfekten Text, den wir nun nach den technischen Ver­handlungen unseren Regierungen vorlegen. – Das heißt, es war klar, dass im Laufe des Spätsommers/Herbstes eine politische Debatte beginnen würde.

Diese politische Debatte haben wir in Österreich seit Mitte August – so war ich zumin­dest involviert – geführt, und diese politische Debatte hat zum Ministerratsvortrag von


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