Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 6. November 2018 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,
1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Ich komme weiters zum Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 25. Oktober 2018 betreffend Erklärung über die Zurückziehung der österreichischen Erklärung zu Art. 5 des Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe.
Dieser Bericht liegt Ihnen ebenfalls schriftlich vor, ich darf daher gleich zur Antragstellung kommen.
Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 6. November 2018 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich komme nun zum Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 25. Oktober 2018 betreffend Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kuba andererseits.
Dieser Bericht liegt Ihnen ebenso schriftlich vor, ich komme daher auch diesbezüglich gleich zur Antragstellung.
Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 6. November 2018 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,
1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben sowie
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Vielen Dank für die Berichte.
Wir gehen in die Debatte ein.
Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Gottfried Sperl. Ich erteile es ihm.
Bundesrat Gottfried Sperl (FPÖ, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Geschätzte Damen und Herren hier auf der Galerie und zu Hause vor dem Livestream! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich beziehe mich auf das Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft bezüglich der Zusammenarbeit im Bereich der grenzüberschreitenden Sicherung des Luftraums gegen nichtmilitärische Bedrohungen aus der Luft.
So ein Abkommen hat es bereits 2008 gegeben, aber dieses Abkommen beschränkte sich im Wesentlichen auf den Austausch von Informationen. Ein Einflug eines Militärluftfahrzeugs in das jeweils andere Hoheitsgebiet war damals nicht vorgesehen und verboten. Dieses Abkommen wurde nun vertieft und erweitert. Zuständig ist das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres. Für die Umsetzung des Abkommens ist das Bundesministerium für Landesverteidigung zuständig.
Diese Maßnahmen umfassen natürlich auch wieder den Austausch von Informationen, aber auch die Identifikation. Identifikation heißt, dass ein Luftfahrzeug, das unberech-
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