len Staaten abgeschlossen worden ist, wobei einer ein Nicht-EU-Land ist und einer – wir – ein EU-Mitglied. Das war in den Verhandlungen eine vielleicht doch nicht ganz einfache Sache.
Ich möchte mit dieser Regelung auch die Hoffnung verbinden, dass die Luftraumüberwachung Zentral- und Südosteuropas vielleicht in absehbarer Zeit ebenfalls einer vertrauensvollen Regelung zugeführt werden kann. Damit wäre dem Sicherheitsbedürfnis für den Luftraum in jeder Weise entsprochen.
Ich darf zum Tagesordnungspunkt 4, der ja hier auch mitdebattiert wird, kommen, dem Abkommen über den politischen Dialog und die Zusammenarbeit der Europäischen Union mit Kuba. Dieser Vertrag wurde bereits 2016 in Brüssel unterzeichnet. Es ist das erste Abkommen dieser Art. Es soll die Konsolidierung und die Stärkung der Verbindungen der EU und ihrer Mitgliedstaaten mit Kuba bringen und in mannigfachen Bereichen dem politischen Dialog, der Zusammenarbeit und dem Handel dienen.
Die Modernisierung der kubanischen Wirtschaft und Gesellschaft soll unterstützt werden, wobei bilateral und in internationalen Gremien zusammengearbeitet werden soll, um die Menschenrechte und die Demokratie zu stärken. Weiters sollen damit auch die nachhaltige Entwicklung und die Bekämpfung der Diskriminierung verbessert werden.
Nach der kommunistischen Machtübernahme seinerzeit wurde das Land ja weitgehend isoliert. Wir haben im Laufe der vergangenen Jahrzehnte gesehen, dass diese internationale Isolierung dem Land und seinen Menschen geschadet hat. Jede Entwicklung in Kuba wurde durch Fidel Castro und Co unterbunden. Nun spürt man den Aufwind im Land, deshalb ist dieser Dialog in jeder Weise zu begrüßen.
Betreffend den Beschluss des Nationalrates zur Zurückziehung der vor mehr als 30 Jahren abgegebenen österreichischen Erklärung zu Artikel 5 des UNO-Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe darf ich darauf hinweisen, dass Österreich natürlich nach wie vor an seinen diesbezüglichen Grundsätzen festhält, dass aber aufgrund von Bestimmungen im österreichischen Strafgesetzbuch diese Erklärung überholt beziehungsweise überflüssig geworden ist, denn in den Strafgesetznovellen 2012 und 2014 haben wir sichergestellt, dass in Österreich Folter auch dann strafbar ist, wenn sie in einem anderen Land begangen worden ist. Es handelt sich dabei um eine Formalität, der der Nationalrat entsprochen hat. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und FPÖ sowie des Bundesrates Stögmüller.)
10.50
Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Vielen Dank. – Als Nächster ist Herr Bundesrat Stefan Schennach zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.
Bundesrat Stefan Schennach (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geschätzte Frau Bundesministerin! Kollege Sperl, ich muss Sie ganz kurz korrigieren. Sie waren ein bisschen zu euphorisch. Dieses Abkommen hat nämlich gar nichts mit militärischer Bedrohung zu tun, das ist eine rein polizeiliche Maßnahme. Dieses Abkommen umfasst keine Abwehr in militärischer Hinsicht.
Es ist ein luftpolizeiliches Abkommen, so wie wir es im Rahmen der Europäischen Union im Grunde mit allen Nachbarstaaten vereinbart haben: Zum Beispiel kann die slowenische Polizei natürlich nach Kärnten einreisen, um einen Tatverdächtigen zu verfolgen; die österreichische Polizei kann nach Tschechien einreisen, um einen Tatverdächtigen zu verfolgen. Das gehört alles zum Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit. Insofern begleitet Österreich ein verdächtiges Flugzeug in die Schweiz oder die Schweiz nach Österreich und übergibt sozusagen die Beobachtung, die luftpolizeiliche
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