riglohnsektor, darüber brauchen wir nicht zu diskutieren. Ihnen neidet man jetzt irgendwie auch noch das bisschen moralischen Anstand gegenüber ihren Kindern, die zu Hause sind und zwei Wochen auf ihre Mutter verzichten müssen, nämlich auch noch das letzte Geld. Das ist für mich moralisch nicht vertretbar. Das ist peinlich und verwerflich. Wofür machen wir das Ganze? – Für rechtswidrigen Populismus auf den Schultern von Menschen, die sich nicht wehren können.
Österreich wird verklagt werden, weil es gegen geltendes EU-Recht verstößt. Das ist Faktum. Sie riskieren nicht nur ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich, Frau Ministerin, sondern es besteht auch die Gefahr, dass die Mehrheit der TrägerInnen der 24-Stunden-Pflege oder -Betreuung vergrault wird und ins Ausland, zum Beispiel nach Deutschland, gehen wird, und das ist ein schwerer Fehler zum Nachteil für die pflegenden Angehörigen, die noch mehr belastet werden, und auch für die Bundesländer, die dann finanziell noch mehr belastet werden und die Herausforderungen zu tragen haben.
Auch das Einsparungspotenzial, auf das Sie ja so pochen, ist zu hinterfragen, Frau Ministerin, das wissen Sie doch. Im Ministerialentwurf, der vorgelegt worden ist, war noch die Einsparung bei den Auslandsbeamten beinhaltet. Ihre Beamten haben dazu in den Erläuterungen für die Sinnhaftigkeit der Streichung für die Auslandsbeamten geworben und darauf hingewiesen, wie wichtig das auch im Hinblick auf den Gleichbehandlungsgrundsatz wäre. Man hat im Ministerium nicht versucht, mit allen Mitteln jede Ungleichbehandlung auszuschöpfen, immer mit dem Auge auf das Vertragsverletzungsverfahren, das wissen Sie ganz genau, aber natürlich wurde es auf Druck anderer Ministerien gestrichen. Nicht dass ich den Auslandsbeamten irgendetwas nicht gönnen würde – wir können gerne ein anderes Mal diskutieren, was sie bekommen und so weiter und so fort –, aber es entsteht eine massive Ungleichbehandlung.
Zum Einsparungspotenzial habe ich vor ein paar Monaten eine Anfrage an alle Ministerien gestartet und abgefragt, wie viel Geld diese Auslandsbeamten überhaupt für ihre 1 073 Kinder bekommen. Mit Geld meine ich die Kostenerstattung beziehungsweise die Sonderleistungen für Auslandsbedienstete, die im dienstrechtlichen Zusammenhang mit der Familienbeihilfe stehen und hätten gestrichen werden sollen. Es waren im Jahr 2017 knapp 31,6 Millionen Euro.
Das heißt, wenn man den Ministerialentwurf ernst genommen hätte, wären 31,6 Millionen Euro nicht mehr ausbezahlt worden. Das hat man jetzt gestrichen. Das heißt, das Einsparungspotenzial ist jetzt gegenüber jenem aus der Kostenabschätzung viel geringer. Das heißt, 31,6 Millionen für die Auslandsbeamten – das wäre ein Drittel des Einsparungspotenzials – werden nicht gestrichen, aber sehr wohl das Geld für die PflegerInnen. Das zeigt das soziale Gewissen dieser Bundesregierung, das ist die Fairness, von der wir immer wieder hören. – Ja, das ist es.
Das bringt mich noch zum letzten Punkt, zur Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes. Es wurde schon darauf hingewiesen, dass es aufgrund einer Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes zu einer Problematik für Menschen mit Beeinträchtigung kommt beziehungsweise gekommen ist. Das ist der nächste Punkt.
Dazu hat es einen Initiativantrag im Nationalrat gegeben, der sehr plötzlich eingebracht wurde. Und da ich nicht nur schimpfen möchte, sage ich – das wissen vielleicht auch die Kollegen – auch etwas Positives, wenn es etwas Positives gibt; daher tue ich das auch nun gerne: Man hat hier doch relativ rasch gehandelt, wozu es aber massiven Druck vonseiten der Behindertenverbände und -organisationen gebraucht hat, damit eine Lösung gefunden wurde, die nun auch gemacht wurde.
Leider viel zu spät sind die Behindertenorganisationen eingebunden worden, was von ihnen, glaube ich, immer wieder bekrittelt wurde. Es hat einen Round Table gegeben,
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