BundesratStenographisches Protokoll885. Sitzung, 885. Sitzung des Bundesrates am 8. November 2018 / Seite 82

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zahlen den Härteausgleich, wenn es Familien wirklich schlecht geht. Wie gesagt, ich bin wirklich stolz darauf.

Um zur Familienbeihilfe zu kommen: Die Familienbeihilfe soll, wie heute schon einige Male erwähnt wurde, einen Teil der Lebenshaltungskosten ersetzen. Ich glaube, die Österreicher und Österreicherinnen wissen sehr wohl, dass die Lebenshaltungskosten in den europäischen Mitgliedstaaten unterschiedlich hoch sind und es daher der Bun­desregierung um Gerechtigkeit und Fairness geht, denn sonst wären wir ja ungerecht den Kindern gegenüber, die in Österreich leben, weil hier die Lebenshaltungskosten sehr hoch sind.

Ich darf Ihnen ein Beispiel nennen – Ungarn wurde schon genannt – und darf auf Lett­land eingehen: Lettland zahlt 11 Euro – ich möchte es wiederholen: 11 Euro! – Fami­lienbeihilfe. Wenn wir die österreichische Familienbeihilfe dorthin exportieren, zahlen wir derzeit die 15-fache Leistung. Mit der Eurostatindexierung werden wir noch immer die zehnfache Leistung dessen zahlen, was dieses Land als Familienbeihilfe hergibt. Ich glaube, das ist noch immer wesentlich mehr, und zwar in allen Ländern, in denen wir die Familienbeihilfe indexieren, als diese Länder selbst zahlen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Um auf die Rechtslage zurückzukommen: Ich glaube, Sie alle wissen, die Europäische Kommission hat seinerzeit Großbritannien vorgeschlagen, die Familienbeihilfe zu inde­xieren. Und ich möchte es auf den Punkt bringen: Wenn die Europäische Kommission einem Mitgliedstaat etwas vorschlägt und alle Mitgliedstaaten des Europäischen Rates dabei sind, warum soll dann etwas, das für ein Mitgliedsland gilt, nicht für alle Mit­gliedstaaten gelten? (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Das entspricht genau dem, was sich unsere Bundesregierung vorgenommen hat, näm­lich für mehr Gerechtigkeit und Fairness zu arbeiten, für mehr Gerechtigkeit und Fair­ness zu sorgen, und das machen wir auch mit der Indexierung der Familienbeihilfe.

Ich darf dennoch auch kurz auf die Pflegerinnen eingehen, die von Ihnen erwähnt wur­den. Wir brauchen diese Pflegerinnen, sie sind sehr wichtig für uns, und wir wertschät­zen die Tätigkeiten, die sie in Österreich leisten. Natürlich kann man darüber auch dis­kutieren, dass ihre Gehälter, ihre Löhne anzupassen sind, aber die Familienbeihilfe ist kein Lohnbestandteil. Es ist eine Vortäuschung falscher Tatsachen, wenn man das als Lohnbestandteil in dem Inserat angibt. (Bundesrätin Mühlwerth: Wie immer bei der SPÖ: gezielte Falschmeldung, das kennen wir schon!) Ich möchte auch sagen, dass das durchschnittliche Alter der Pflegerinnen über 50 Jahre ist und – Sie haben es ja selbst bereits erwähnt – nur ein Viertel der Pflegerinnen überhaupt Kinder im Alter un­ter 18 hat.

Lassen Sie uns den Tatsachen ins Auge sehen: Die Pflegerinnen verdienen in den Ländern, aus denen sie kommen (Ruf bei der FPÖ: Noch weniger!), wesentlich we­niger als bei uns, die Lebenshaltungskosten sind dort wesentlich geringer und die Durchschnittsgehälter machen oft nur ein Drittel oder 50 Prozent von dem aus, was sie bei uns bekommen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.) Dennoch möchte ich mich bei allen, die zu uns als Pflegerinnen kommen und diese Arbeit in Österreich leisten, bedanken.

Ich möchte auch auf das zweite Thema eingehen, das Sie erwähnt haben, zwar nur wenige von Ihnen, aber doch einige: Es geht um die erhöhte Familienbeihilfe für Behin­derte mit Eigenbezug. Ich habe schon im Nationalratsplenum betont, dass man den Wert einer Gesellschaft daran erkennt, wie sie mit den Schwächsten umgeht. Sie ha­ben es selbst erwähnt: Es gab ein Urteil, ich habe von diesem Urteil gehört und sofort gesagt: Lassen Sie uns das reparieren! Es geht nicht an, dass Behinderte mit Eigen­bezug in Zukunft weniger erhöhte Familienbeihilfe bekommen. Deswegen haben wir das sofort in Angriff genommen.

 


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