BundesratStenographisches Protokoll885. Sitzung, 885. Sitzung des Bundesrates am 8. November 2018 / Seite 86

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Livestream! Ja kurioserweise könnte man ja bei den Argumenten und Echauffierungen, muss ich schon sagen, von der Opposition glauben, die Regierung sei schuld daran, dass man das Gesetz in Bezug auf die erhöhte Familienbeihilfe ändern müsste. Es ist heute so noch nicht gesagt worden, aber ich möchte es schon einmal auf den Punkt bringen: Der Verwaltungsgerichtshof hat die Grundvoraussetzungen für dieses Gesetz gekippt. Jahrelang ist es so vollzogen worden. – Also wenn man jemanden beschuldi­gen will, dann sollte man sich an diese Adresse wenden. (Beifall bei der FPÖ.)

Es ist müßig zu betonen, dass wir diese Entscheidung nicht nachvollziehen können, und die betroffenen Familien draußen schon gar nicht. Diese Gesetzesänderung jetzt bewirkt, dass weiterhin Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe besteht, wenn Kinder und Jugendliche – und zwar ohne Altersbeschränkung – erheblich beeinträchtigt sind und sich daher selbst nicht erhalten können.

Ich komme auch auf die angesprochene Verunsicherung zu sprechen, die die Frau Mi­nister schon vehement zurückgewiesen hat, denn es muss wirklich betont werden, dass die Entscheide nicht eingefordert wurden. Das heißt, die Betroffenen haben in dieser Zeit das Geld weiterhin erhalten, und für diese schnelle Reaktion ist Dank aus­zusprechen. Wir sprechen hier ja immerhin von 380 Euro pro Monat und Kind oder Ju­gendlichen. Das ist ja nicht gerade wenig Geld. (Bundesrat Stögmüller: ... sogar lo­bend erwähnt!)

Für Familien mit einem beeinträchtigten Kind ist das Leben in vielen Bereichen müh­samer und finanziell aufwendiger. Und warum? – Weil eben Therapien nicht zur Gänze von Krankenkassen gewährt werden, weil Selbstkosten anfallen, vom Mehraufwand in der Pflege und Erziehung brauchen wir gar nicht zu reden.

Wir haben es gestern auch gehört, gerade im Bereich der Pflege und Erziehung im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe, aber auch in vielen Familien ist man mit Beein­trächtigungen konfrontiert. Es ergibt sich da und dort eben mehr Betreuungsbedarf oder auch ein Wohnortwechsel während der Woche oder überhaupt für die weitere Zu­kunft, weil zum Beispiel ein Nachreifen und eine Kompetenzvermittlung für ein ange­strebtes Arbeitsleben erfolgen müssen.

In einer Einrichtung nach dem Chancengleichheitsgesetz zum Beispiel müssen die El­tern die erhöhte Familienbeihilfe als Eigenleistung einbezahlen, dafür bekommen die Jugendlichen ein Taschengeld in etwa der gleichen Höhe ausbezahlt. Wir haben in Oberösterreich ein sehr gutes Beispiel für eine sehr gute Einrichtung. Das ist der Joker Hof Tollet, wo tolle Leistung erbracht wird, die Jugendlichen sehr davon profitieren und wirklich dazu befähigt werden, später viel besser als vorher selbständig – hoffentlich – zu leben. Die erhöhte Familienbeihilfe ist die Grundvoraussetzung dafür, dass sie diese Leistung und dieses Angebot und natürlich auch andere in Anspruch nehmen können. Das unerwartete Urteil vom Verwaltungsgerichtshof hätte diese Form der Integration und Partizipation stark gefährdet.

Kollege Stögmüller! Ja, es ist eine Verbesserung, denn zusätzlich haben auch diejeni­gen Ansprüche, welche dauerhaft nicht arbeitsfähig sind, jedoch allein wohnen und Gott sei Dank selbständig ihren Haushalt führen können.

Im Ausschuss wurde zu den Bedenken der SPÖ ganz klar festgehalten, dass alle Menschen mit Beeinträchtigung, welche bisher die erhöhte Familienbeihilfe bezogen haben, diese auch in Zukunft beziehen werden. Die Auskunftsperson im Ausschuss hat dezidiert festgestellt, dass alle zugetragenen Fälle durchgespielt wurden. Es war kein Fall dabei, wo herausgekommen wäre, dass nach dieser Gesetzesreparatur kein An­spruch mehr besteht. Und es wurde festgehalten, sollte uns ein Fall bekannt werden, sollte irgendwo etwas auftreten, werden wir sofort darauf reagieren, da überhaupt kein Interesse daran besteht, dass so etwas vorkommt.

 


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