BundesratStenographisches Protokoll885. Sitzung, 885. Sitzung des Bundesrates am 8. November 2018 / Seite 121

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paar ganz wesentliche Eckdaten nennen: Österreich ist – das ist das Erfreuliche – nach wie vor die Nummer eins in der EU, was den Personenverkehr betrifft. Gott sei Dank ist die Schweiz nicht in der EU, sonst wären wir nur die Nummer zwei. Mit 290,6 Millionen Fahrgästen im Jahr 2017 wurde eine Steigerung um 0,6 Prozent erzielt. Das klingt nicht nach sehr viel, das sind aber immerhin 1,8 Millionen Fahrgäste mehr. Da sind auch so nette statistische Beispiele enthalten: Jeder Österreicher ist in diesem Jahr 1 439 Kilometer mit der Eisenbahn gefahren.

Im Güterverkehr ist ebenfalls eine Steigerung zu verzeichnen. Ich will hier auf die Zahlen verzichten, weil ich schon im Ausschuss gemerkt habe, dass es da manchmal zu Verwirrungen kommt zwischen Tonnen und Nettotonnen und Nettotonnenkilome­tern, deswegen erspare ich Ihnen das hier. Eine Tatsache ist auch, dass nennenswer­ter Wettbewerb im Güterverkehr nur auf der Brennerachse mit einem Anteil von 40 Pro­zent an privaten Unternehmen und auf der Westbahn mit circa 35 Prozent existiert.

Ein weiterer Schwerpunkt der Schienen-Control-Tätigkeit im Jahr 2017 hat den liberali­sierten Bahnstrommarkt zum Inhalt. Schlussendlich konnte ein diskriminierungsfreier Zugang zum Bahnstrommarkt sichergestellt werden.

Ein Dauerbrenner sind natürlich immer die Verfahren betreffend das Infrastrukturbenüt­zungsentgelt. Diverse Streitigkeiten zwischen den ÖBB und der Westbahn sind ja auch aus den Medien hinlänglich bekannt. Diese Gelder sollen primär die direkten Kosten des Infrastrukturbetreibers abdecken, die ihm aus dem unmittelbaren Zugbetrieb durch ein Unternehmen erwachsen. Das ist nicht immer ganz einfach. Ein Verfahren ist ja auch beim Bundesverwaltungsgericht gelandet und wurde dann wieder an die Schie­nen-Control zurückverwiesen.

Der Bericht (ein Exemplar des Berichts in die Höhe haltend) insgesamt ist äußerst um­fangreich, aber nicht nur das, er ist auch sehr gut aufbereitet, er ist informativ. An die­ser Stelle geht mein Dank an die Ersteller dieses Berichts. Man kann jedem Eisen­bahnfreund wirklich empfehlen, sich diesen Bericht anzuschauen. Man erfährt durch­aus interessante Details, die vielleicht gar nicht so bekannt sind. Zum Beispiel wird die Preisentwicklung für Onlinetickets auf ausgewählten Strecken behandelt. Hier wird eine Abhängigkeit des Preises von der Buchungszeit vor Fahrtantritt festgestellt. Im Durch­schnitt ist die Fahrkarte, wenn man sie online erwirbt, vier Wochen vor Fahrtantritt am günstigsten. Das war für mich, muss ich zugeben, neu. Das kennt man eigentlich nur von der Tarifgestaltung bei den Fluglinien, dass es da solche Schwankungen gibt. Jetzt gibt es das auch bei der Eisenbahn. Ein Wermutstropfen dabei ist natürlich, dass – sa­ge ich jetzt einmal – die Oma, die zu den heiligen Tagen ihre Kinder irgendwo in Öster­reich besucht und nach wie vor zum Fahrkartenschalter geht, nicht in den Genuss die­ser Preisvorteile kommt. Aber Gott sei Dank wird die Zahl jener – auch älterer – Men­schen, die nicht online sind, immer geringer, sodass das dann wirklich allen zugute­kommen wird.

Interessant ist auch die Feststellung, dass es zu einem Rückgang der Marktanteile der ÖBB im Güterverkehr auf der Brennerachse gekommen ist. Als Ursache wird hier an­genommen, dass die Konkurrenz durch die Inbetriebnahme des Gotthard-Basistunnels dafür verantwortlich ist. Gerade diese Ursache ist für mich ein ganz wesentlicher Be­weis dafür, wie dringend notwendig der Brennerbasistunnel ist, der dann, wenn er in Betrieb ist, hoffentlich nicht nur seine Wettbewerbsfähigkeit gegenüber der Gotthard-Achse beweisen wird, sondern vor allem auch seine Wettbewerbsfähigkeit gegenüber der Straße.

Wenn – wie Kollege Raggl das im Ausschuss angedeutet hat – die Bayern meinen, es sei aufgrund des Verkehrsaufkommens und aufgrund des Tonnageaufkommens nicht notwendig, die Zulaufstrecken auszubauen, und damit das Wirksamwerden der gesam­ten Achse verhindern, wäre das ein Schildbürgerstreich der Sonderklasse. Dann kann


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