BundesratStenographisches Protokoll885. Sitzung, 885. Sitzung des Bundesrates am 8. November 2018 / Seite 145

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es wichtig, dass wir ein Bundes-Umwelthaftungsgesetz als gesetzlichen Mechanismus haben, wenn es auf Grundlage des Verursacherprinzips Maßnahmen zu setzen gilt, um Umweltschäden zu sanieren – das ist die schlimmere Variante –, aber vor allem, um sie zu vermeiden. Und ja, es ist selbstverständlich in Ordnung, dass auch Fische­reiberechtigte nunmehr die gesetzliche Möglichkeit haben, eine solche Umweltbe­schwerde bei der Bezirksverwaltungsbehörde einzubringen.

Es ist aber vor allem für mich als Görtschitztaler und Kärntner wichtig, dass ein Passus hier Eingang gefunden hat, nämlich dass natürliche und juristische Personen eine Um­weltbeschwerde erheben können, wenn sie in der Nutzung von Gewässern und Bö­den – und jetzt kommt dieser wichtige Passus – beziehungsweise in der Nutzung der Funktionen dieser Ressourcen erheblich eingeschränkt wurden. Wie Sie wissen, hat es im Jahr 2014 in Kärnten im Görtschitztal einen HCB-Skandal gegeben: Durch unsach­gemäße Verbrennung sind Emissionen ausgetreten, die in weiterer Folge zur Über­schreitung von HCB-Grenzwerten in Futter- und Lebensmitteln geführt haben. Leider haben die Wasseranalysen ergeben, dass auch da die Grenzwerte überschritten wor­den sind.

Die Untersuchungskommission hat damals festgestellt, dass es einerseits grobe Män­gel seitens der zuständigen Landesbehörden hinsichtlich der Kontrollen gegeben hat, dass es aber auch grobe Mängel bei der Arbeit der beteiligten Firmen gegeben hat. Die gerichtliche Aufarbeitung ist noch im Gange, die Schuldfrage noch nicht restlos geklärt, daher werde ich auch nicht weiter darauf eingehen. Aber es hat ein Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts Kärnten aus dem Jahr 2016 gegeben, in dem einer Be­schwerde gegen die Abweisung der Umweltbeschwerde keine Folge geleistet wurde, da bislang eben das Bundes-Umwelthaftungsgesetz hier nicht angewendet werden konnte, da nicht vorgesehen war, dass Betroffenen, die in der Nutzung der Ressourcen eingeschränkt sind, dieses Recht zusteht.

Es hat eben dort die Situation gegeben, dass die Böden nicht kontaminiert waren – das ist dann nachgewiesen worden –, jedoch die Pflanzen, die daraus erwachsen sind. Das hat natürlich die Landwirte in ihrer Arbeit sehr eingeschränkt. Daher bin ich sehr froh, dass wir jetzt diesbezüglich auch eine gesetzliche Regelung haben. Ich bin aber auch sehr froh, dass das Umweltbundesamt in einem Bericht 2018 feststellen konnte, dass nunmehr wieder der Anbau von Lebensmitteln ohne Einschränkungen im Görtschitztal möglich ist und dass davon auszugehen ist, dass künftig auch keine messbaren Auf­fälligkeiten in Futter- und Lebensmitteln gegeben sein werden. Seitens des Umwelt­bundesamtes ist auch festgestellt worden, dass die zuständige Umweltlandesrätin schnellstmöglich noch ein Waldbodenmonitoring einführen muss, damit wir auch in die­sem Bereich Gewissheit haben. Das ist leider noch nicht passiert.

Genau hier hat sich gezeigt, dass Unzulänglichkeiten bei der Bescheidkontrolle der zu­ständigen Behörden gepaart mit Unzulänglichkeiten in der Handhabung im Bereich der Produktion zu einem Desaster führen und ein ganzes Tal und vor allem die Bevöl­kerung in Mitleidenschaft ziehen können. Daher bin ich, wie gesagt, sehr froh, dass dieser Passus hier implementiert wurde. Natürlich wäre es für die Betroffenen im Gört­schitztal schön gewesen, wenn es das damals bereits gegeben hätte, aber es ist wich­tig, dass es jetzt passiert.

Auf die Änderungen des Umweltinformationsgesetzes, die hier auch mitbeschlossen werden, möchte ich nicht näher eingehen, denn jeder hat seine individuellen Erfahrun­gen mit der Datenschutz-Grundverordnung, glaube ich, hinlänglich gemacht.

Ich bin froh, dass diese Bundesregierung nicht Ferien macht, wenn es darum geht, wichtige Umsetzungen für Österreich vorzunehmen. Daher werden wir diesem Gesetz selbstverständlich die Zustimmung erteilen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

17.15


 


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