BundesratStenographisches Protokoll885. Sitzung, 885. Sitzung des Bundesrates am 8. November 2018 / Seite 146

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

Vizepräsident Ewald Lindinger: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesministerin Elisa­beth Köstinger. Ich erteile dieses.


17.15.37

Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus Elisabeth Köstinger: Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren im Bundesrat! Wir setzen mit der Novelle des Bundes-Umwelthaftungsgesetzes die EU-Umwelthaftungsrichtlinie richtlinienkon­form um und vollziehen auch eine Anpassung, die durch einen Urteilsspruch des Euro­päischen Gerichtshofes notwendig wurde.

Zudem haben wir seit Oktober 2017 ein Vertragsverletzungsverfahren seitens der EU-Kommission anhängig. Auch da ist es mein dringender Wunsch, dem entgegenzuwir­ken.

Mit der Novelle erfolgt auch die richtlinienkonforme Anpassung der Definition des Ge­wässerschadens und auch des Instruments der Umweltbeschwerde. Dadurch wird si­chergestellt, dass die Verursacher von erheblichen Gewässerschäden rechtzeitig Ver­meidungs- und Sanierungsmaßnahmen ergreifen. Die Umweltbeschwerde bietet zu­dem das Recht, die zuständige Behörde zum Tätigwerden aufzufordern. Wie bereits angesprochen, nehmen wir auch eine Anpassung datenschutzrechtlicher Begriffe an die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung vor.

Erlauben Sie mir auch noch einen Satz zu dem Redebeitrag von Frau Bundesrätin Dr. Dziedzic: Die Bundesregierung und vor allem ich als zuständige Ministerin haben uns zum obersten Ziel gesetzt, Versäumnisse, die zum Teil vorhanden sind, so schnell wie möglich zu beseitigen. Das ist uns gelungen. Ich habe in weniger als sechs Mona­ten das gesamte Umweltpaket in die Begutachtung geschickt. Grund war auch die Ge­burt meines Kindes, ich wollte das vorher noch erledigt wissen. Ich bin eigentlich schon davon ausgegangen, dass die Damen und Herren Abgeordneten und Bundesräte zwar sitzungsfrei haben, dass aber trotzdem auch in dieser Zeit gearbeitet wird. Ich glaube, dass vor allem die Stellungnahmen gezeigt haben, dass das auch für viele möglich war.

Ich bitte wirklich um Zustimmung, weil ich überzeugt davon bin, dass das keine Dinge sind, die ich machen muss, sondern Dinge, die ich im Sinne unseres Umweltschutzes und vor allem auch im Sinne unseres Klimaschutzes wirklich auch machen will. – Vie­len Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

17.17

17.17.46


Vizepräsident Ewald Lindinger: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

17.18.1220. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 25. Oktober 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 geändert wird (275 d.B. und 282 d.B. sowie 10032/BR d.B. und 10040/BR d.B.)


Vizepräsident Ewald Lindinger: Wir gelangen nun zum 20. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Dr. Peter Raggl. – Ich bitte um den Bericht.

 


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite