BundesratStenographisches Protokoll885. Sitzung, 885. Sitzung des Bundesrates am 8. November 2018 / Seite 147

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Berichterstatter Dr. Peter Raggl: Ich erstatte den Bericht des Umweltausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 25. Oktober 2018 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, daher komme ich gleich zur Antrag­stellung.

Der Umweltausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 6. November 2018 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.


Vizepräsident Ewald Lindinger: Ich danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Günther Novak. Ich erteile dieses.


17.19.24

Bundesrat Günther Novak (SPÖ, Kärnten): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! (Bundesrat Brunner: Was ist denn los? Fleißig! – Bundesrätin Eder-Gitschthaler: Ein Multiredner!)  Zuerst war ich freundlich und jetzt bin ich Contraredner. Ich habe mich raufgearbeitet.

Wenn wir heute über das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz sprechen, dann ist das ja nicht das erste Mal, dass wir darüber diskutieren. Ich glaube, dass wir uns eigentlich grundsätzlich einig sind, dass die Maßnahmen zur Beschleunigung von Verwaltungs­verfahren grundsätzlich positiv sind, da kürzere und effizientere Verfahren für alle Ver­fahrensbeteiligten und die befassten Behörden nicht nur Zeit-, sondern auch Kosten­ersparnis bewirken. Verfahrensdauern von mehreren Jahren bei Großprojekten werden im Grunde genommen immer wieder als Negativbeispiele zitiert. Ja, solche Verfahren gibt es, sie sind aber – und das muss man wirklich betonen – keinesfalls die Regel.

Wenn die Regierung – jetzt sage ich es einfach einmal so – unter dem Deckmantel der Verfahrensbeschleunigung die Ursachen für diese langen Verfahrensdauern bei UVP-Verfahren in der Teilnahme von Umweltorganisationen sieht, so greift das wahrschein­lich ein bisschen zu kurz. Es ist in höchstem Maße anzuzweifeln, dass darin die Schuld für die Verschleppung von Verfahren zu finden ist. Eine genaue Ursachenanalyse wäre in diesem Fall angebracht.

Dass Verfahren länger dauern, liegt häufig auch an mangelhaften Unterlagen des Pro­jektwerbers oder schlicht an der Überlastung der Behörden selbst. Das habe ich nicht nur als Bürgermeister erlebt, sondern das habe ich auch von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern bestätigt bekommen. Es gibt sicher Optimierungsmöglichkeiten in der Verfahrensabwicklung selbst, ohne dass dabei Umweltstandards geopfert werden müssten, wie es mit den derzeit geforderten Maßnahmen zu befürchten ist. Die Einfüh­rung von Hürden für die Teilnahme anerkannter Umweltorganisationen ist ein allzu durchsichtiges Manöver, um Umweltbedenken von Verfahren auszuschließen und der Wirtschaftslobby entgegenzukommen.

Wirtschaftslobby ist genau das, was ich ausdrücken wollte. Ich denke da an einen Spruch von Herrn Stronach, der einmal gesagt hat: Wer das Gold hat, macht die Re­geln. – Wenn ich mir diesen Wahlkampf oder die Wahlauseinandersetzung anschaue – von wo überall Gelder zum Beispiel bei der ÖVP hergekommen sind; im Wirtschafts­bereich Großspenden über Konzernmanager, Immobilienunternehmer und von wo auch immer –, dann frage ich mich wirklich, wem man da verpflichtet ist. (Bundesrat Schus­ter: Mit dem Silberstein war nichts? Immer auf die anderen!)

Dass Vereine, die sich für Umwelt- und Naturschutz einsetzen und sich daher an UVP-Verfahren beteiligen, künftig eine gewisse Mitgliederzahl nachweisen müssen, stellt ei-


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