BundesratStenographisches Protokoll885. Sitzung, 885. Sitzung des Bundesrates am 8. November 2018 / Seite 148

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ne Schikane für alle dar, die sich gesellschaftlich und umweltrelevant engagieren. (Bei­fall bei der SPÖ sowie der BundesrätInnen Dziedzic und Stögmüller.)

Schauen wir uns die Abänderungsanträge, Initiativanträge, die Begutachtungsfristen oder die Nicht-Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern in letzter Zeit an! (Bundesrätin Zwazl: Was heißt „die Nicht-Zusammenarbeit“?) Wenn man im Umweltausschuss in der ersten Phase darüber nachgedacht hat, Adresslisten anzulegen, dann hätte ich gerne gesehen, wie zum Beispiel der Österreichische Alpenverein mit 500 000 Adres­sen angelegt wird oder die Naturfreunde mit 150 000 Mitgliedern – es seien nur zwei genannt. Dass das dann datenschutzwidrig ist, dass das europarechtswidrig ist, dass das verfassungsrechtswidrig ist, ja, das kann ich behaupten, das wäre auch nachzu­weisen.

Als dann schlussendlich dabei herausgekommen ist, dass NGOs nachweisen müssen, dass sie über 100 Mitglieder haben, und dass sie diese bei Rechtsanwälten oder Nota­ren zu nennen haben, haben wir in weiterer Folge alle gesehen, dass mindestens ein Drittel beziehungsweise die Hälfte dieser NGOs das einfach nicht zusammenbringt und da im Regen stehen gelassen wird.

Jetzt sagen Sie mir bitte: Was bringt es der Natur, wenn weniger NGOs mitreden dürfen? Das müssen Sie mir bitte beantworten! Was, glauben Sie, wird passieren? – Jene NGOs, die nicht dabei sind und keine Stellungnahme abgeben können, werden protestieren, die werden Bürgerinitiativen organisieren, die werden Demos vor Ort ver­anstalten. Das ist ja zum Beispiel von Greenpeace schon so angesprochen worden. Glauben Sie mir: Wenn sie noch so klein sind, sie lassen sich das nicht gefallen! Ein großer Teil der jetzt anerkannten Umwelt-NGOs verliert dadurch den Zugang zum UVP-Verfahren.

Auch die Einführung dieses sogenannten Standortanwalts, der das öffentliche Interes­se bei den jeweiligen Projekten unterstützen soll, ist dem massiven Wunsch der Wirt­schaftsinteressen geschuldet und sicher kein Beitrag zur Verfahrensbeschleunigung.

Da brauche ich nur auf diese Wunschliste zu schauen, die ich vorher schon angespro­chen habe: Da gehören halt die WKO, die Landwirtschaftskammer und die Industriel­lenvereinigung dazu, die jetzt, nach einem halben, dreiviertel Jahr, diese Wünsche für das, was sie dazu beigetragen haben, erfüllt haben wollen.

Ja zur Verkürzung der Verfahrensdauer, zur Verfahrensbeschleunigung, aber nicht auf Kosten der NGOs und nicht auf Kosten der Umwelt! Vielmehr braucht es eine verbes­serte und ausreichende Ausstattung der UVP-Behörden und echte Reformen im Ver­fahrensmanagement statt reiner Scheinlösungen! (Beifall bei der SPÖ sowie der Bun­desrätInnen Dziedzic und Stögmüller.)

Meine Damen und Herren, ich bringe folgenden Antrag ein:

Antrag

der BundesrätInnen Todt, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 43 Abs. 1 GO-BR auf Einspruch gegen den Beschluss des Nationalrates vom 25. Oktober 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 geändert wird

„Die unterzeichneten Bundesräte stellen im Sinn der zitierten Gesetzesbestimmungen den Antrag, gegen den Beschluss des Nationalrates vom 25. Oktober 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 geändert wird (275 d.B. und 282 d.B.) einen Einspruch zu erheben.

Der gegenständliche Antrag wird gemäß § 43 Abs. 1 GO-BR wie folgt begründet:

 


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