BundesratStenographisches Protokoll885. Sitzung, 885. Sitzung des Bundesrates am 8. November 2018 / Seite 149

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Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates [...] führt auf Grund der Änderungen in den Ziffern 28 und 29 dazu, dass anerkannte Umweltorganisationen künftig aus min­destens einhundert Vereinsmitgliedern bestehen müssen und dieser Umstand alle drei Jahre bzw. auf Verlangen der UVP-Behörde gegenüber dem Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus glaubhaft zu machen ist. Diese Regelung bewirkt, dass die Anzahl der derzeit 57 anerkannten Umweltorganisation, die Parteistellung haben, drastisch reduziert wird. Diese Vorgangsweise steht in Widerspruch zu den Zielen der Aarhus Konvention und der UVP-Richtlinie eines weiten Zugangs der Öffentlichkeit zu Verfahren und gefährdet deren friedensstiftende Wirkung, sodass die Länder als maß­gebliche UVP-Behörden künftig mit konfliktreicheren Verfahren und somit längerer Ver­fahrensdauer zu rechnen haben.“

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Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie der BundesrätInnen Dziedzic und Stögmüller.)

17.28


Vizepräsident Ewald Lindinger: Der von den BundesrätInnen Todt, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Antrag gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung, gegen den Beschluss des Nationalrates vom 25. Oktober 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 geändert wird, mit der beigege­benen Begründung Einspruch zu erheben, ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Sonja Zwazl. Ich erteile es.


17.28.42

Bundesrätin Sonja Zwazl (ÖVP, Niederösterreich): Herr Präsident! Frau Bundesmi­nister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wo punktet Österreich, wenn es um Be­triebsansiedlung geht? – Mit einer unvergleichlichen Vielfalt an Wirtschaftsbetrieben und einem extrem soliden Mittelbau, mit hervorragend ausgebildeten Menschen, auch wenn der Nachwuchs etwas stockt, mit einem sozialen Frieden, für den wir auch in Zu­kunft eintreten sollen, und mit einer Sozialpartnerschaft, die in verschiedenen Ländern, so wie in Niederösterreich, hervorragend funktioniert und lebt, mit einer insgesamt gu­ten Infrastruktur – beim Datenhighway hapert es ein bisschen. Wir haben eine ausge­zeichnete Lebensqualität, die ihresgleichen sucht, und wir bieten ein gutes Maß an Rechtssicherheit. Einen Lohnkostenwettbewerb können wir nicht gewinnen, einen Qua­litäts- und Produktivitätswettbewerb allemal. Und wenn wir wirklich wollen, können wir bei der Verfahrensdauer Spitzenreiter werden.

Die vorliegende Novelle zum Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz, zur UVP, bietet eine sehr gute Grundlage für dieses Ziel.

Zum einen freue ich mich über die Errichtung eines Standortanwalts. Er soll als Partei im UVP-Verfahren die öffentlichen Interessen bei der Verwirklichung eines Vorhabens wahrnehmen. Derzeit steht einem Projektwerber im UVP-Verfahren eine Vielzahl von Projektgegnern gegenüber, die genauestens aufzeigen, welche Bedenken gegen ein Vorhaben bestehen. Die öffentlichen Interessen werden im Wesentlichen ausschließ­lich hinsichtlich des Umweltschutzes wahrgenommen, die standort- und wirtschaftspoli­tischen Interessen an der Verwirklichung eines Vorhabens gehen unter.

Das wird der Standortanwalt in Zukunft ausgleichen. Der Standortanwalt ist befugt, die­se öffentlichen Interessen im Genehmigungsverfahren als Verfahrenspartei geltend zu machen. Den Investoren entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten.

Ein weiterer sehr wesentlicher Punkt betrifft die Projekteinreichung. Wie schaut denn heute die Vollzugspraxis aus? – Der Projektwerber muss nach Einreichung einer An-


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