BundesratStenographisches Protokoll885. Sitzung, 885. Sitzung des Bundesrates am 8. November 2018 / Seite 150

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tragsunterlage oft sehr lange auf eine Bewertung und einen Mängelbehebungsauftrag der Behörde warten. Es gibt wiederholt Fälle, wo Mängelbehebungsaufträge nicht in ei­nem Vorgang erfolgen, sondern zeitlich gestaffelt und mitunter mit widersprüchlichen Vorgaben. Entsprechend der Novelle hat der Mängelbehebungsauftrag in Zukunft un­verzüglich zu erfolgen. Weiters ist eine zwischen Behörden und Projektwerber erfolgte Abstimmung über die Antragsunterlagen zu berücksichtigen.

Ein weiterer ganz wesentlicher und wichtiger Punkt ist der neue Einsendeschluss für das Vorbringen neuer Tatsachen und Beweismittel. Die Behörde kann bei Entschei­dungsreife den Schluss des Ermittlungsverfahrens verkünden, und diese Erklärung be­wirkt, dass keine neuen Tatsachen oder Beweismittel mehr vorgebracht werden kön­nen. Diese sind somit spätestens in der mündlichen Verhandlung zu stellen oder zu er­statten.

Ich halte es auch für richtig, dass Umweltorganisationen alle drei Jahre ab Zulassung geeignete Unterlagen vorzulegen haben, aus denen hervorgeht, dass sie die Anerken­nungskriterien auch weiterhin erfüllen. Damit bleibt ihnen auch die Parteistellung im UVP-Verfahren erhalten.

Die Parteistellung ist mit vielen Rechten verbunden, die aus meiner Sicht aber nur je­mand erhalten soll, der auch zum jeweiligen Zeitpunkt dazu legitimiert ist. Auch die Re­gelung, Umweltorganisationen ab 100 Mitgliedern zum Verfahren zuzulassen, halte ich für richtig. Überlegt euch einmal: Der EuGH hat sich bereits einmal zu einer ähnlichen Regelung in Schweden geäußert, und zwar 2009 im Fall Djurgården, dass eine derar­tige Regelung sachlich gerechtfertigt sein kann. Allerdings haben sie damals 2 000 Mit­glieder vorgeschrieben, und wir sind mit 100 Mitgliedern wirklich weit darunter.

Wir haben hier eine Novelle zum Wohle unseres Standorts, zum Wohle unserer wirt­schaftlichen Zukunft vorliegen. Gleichzeitig wird damit aber auch in Zukunft dem Schutz unserer Umwelt Rechnung getragen, und das wollen wir alle, auch die Wirt­schaft. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

17.33


Vizepräsident Ewald Lindinger: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag.a Dr.in Ewa Dziedzic. Ich erteile dieses.


17.33.49

Bundesrätin Mag. Dr. Ewa Dziedzic (Grüne, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Werte Kollegen und Kolleginnen! Wenn man Ihnen zu­hört, bekommt man wirklich das Gefühl, Sie sind jetzt zu Umweltparteien geworden, und zwar beide Regierungsparteien. (Bundesrat Längle: Immer schon gewesen! – Wei­tere Zwischenrufe bei ÖVP und FPÖ.) – Genau, das ist das Drama hier.

Wenn man nämlich genauer hinschaut, dann merkt man nicht nur, dass der Grüne Parlamentsklub enorm fehlt (Beifall der Bundesräte Stögmüller und Koller), sondern auch, dass hier sehr verkürzt Politik auf Kosten unserer Umwelt in Österreich gemacht wird.

Worum geht es? – Auf Antrag und mit den Stimmen der beiden Regierungsparteien soll das UVP-Gesetz zum einen dahin gehend abgeändert werden, dass anerkannte Umweltorganisationen für ihr Bestehen zusätzliche Auflagen erfüllen müssen. (Ruf bei der FPÖ: Betonierer von Wien! – Bundesrat Pisec: Heumarkt!) Das ist auch mit den kleinen Änderungen, die aufgrund der Abänderungsanträge im Nationalrat vorgenom­men worden sind, noch immer der Fall.

Der Grund für diese Regelungen ist laut Ihren Aussagen wie auch beim geplanten Standort-Entwicklungsgesetz die Verfahrensbeschleunigung. Wenn Sie aber mit Kennern und mit Personen reden, die tatsächlich an diesen Verfahren beteiligt sind, dann wissen Sie und werden auch von ihnen hören, dass das eine Farce ist.

 


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