BundesratStenographisches Protokoll885. Sitzung, 885. Sitzung des Bundesrates am 8. November 2018 / Seite 153

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Aufgrund der UVP-Änderungsrichtlinie werden unter anderem die Einzelfallprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht und auch die Kriterien für die Entscheidung transparenter gestaltet. Die Richtlinie fordert weiters, dass auch Unfall- und Katastrophenrisiken, der Klimaschutz und vor allem auch Klimawandelfolgen sowie die fortschreitende Flächen­inanspruchnahme, wo dies relevant ist, bei der UVP zukünftig berücksichtigt werden.

Vermehrt genutzt werden sollte auch die Möglichkeit von Vorverfahren, um frühzeitig die UVP-relevanten Themenstellungen aufzubereiten. Sowohl für die Projektwerber und die Behörde als auch für die Öffentlichkeit ist es wichtig, dass das Vorlegen unnötiger Unterlagen vermieden wird und eine Konzentration auf die wesentlichen Umweltaus­wirkungen stattfindet. Bei Vorhaben mit erheblichen negativen Umweltauswirkungen müssen Projektwerber die UVP-Pflicht sicherstellen und Maßnahmen zur Schadens­vermeidung vorlegen.

Zu der immer wieder auftauchenden Kritik vonseiten der SPÖ und der Grünen möchte ich ausdrücklich darauf hinweisen, dass anscheinend vergessen wird, dass den NGOs in Umweltverfahren in Österreich noch nie so weite Rechte zugestanden wurden, wie das jetzt durch dieses Gesetzespaket passiert. (Heiterkeit bei der SPÖ sowie der Bun­desrätInnen Dziedzic und Stögmüller.)

Das Umweltpaket ist damit ein wesentlicher Fortschritt, was die Mitwirkungsrechte be­trifft. Nach über zehn Jahren wird der Zugang zu den Gerichten in Umweltverfahren, konkret in den Bereichen Luft, Wasser und Abfall, gemäß der Aarhuskonvention umge­setzt. Das war auch eine jahrelange Forderung der Umweltorganisationen.

Österreich gibt im Jahr für Umwelt- und Klimaschutz circa 700 Millionen Euro aus. Wir stehen an der Spitze der europäischen Bewegung für Umwelt- und Klimaschutz und gegen die Nutzung von Atomkraft. Dass eine Organisation die eigene Legitimierung durch eine Mindestzahl an Mitgliedern nachweisen soll, die Namen und Personendaten aber zu keinem Zeitpunkt im Besitz der Behörde sein werden, sondern der Behörde durch einen Notar, Rechtsanwalt oder Wirtschaftsprüfer nachzuweisen sind, entspricht einer Empfehlung des Gutachtens der NGOs.

Durch die Befristung einer Anerkennung von Umweltorganisationen auf drei Jahre und die Mindestmitgliederzahl von 100 Mitgliedern unterstreicht diese Novelle die Wert­schätzung und die Wichtigkeit wirklicher, echter Umweltorganisationen, die jahrelang schon beste Dienste für die Umwelt versehen.

Wenn wir uns die UVP-Verfahren der Vergangenheit anschauen, dann sehen wir, dass zum Beispiel das Verfahren um einen Golfplatz im Zillertal fünf Jahre gedauert hat. Da­für freuen sich Tausende Fische, es freuen sich die Enten, die im Rinnsal zum Golf­platz schwimmen – Verfahrenskosten von 500 000 Euro.

Das längste Verfahren – das war in Tirol – hat gar 66 Monate gedauert. Das sind fünf­einhalb Jahre, nämlich für das Kraftwerk Sellrain-Silz, das mit Bescheid Ende des Jah­res 2016 genehmigt worden ist. Wenn man aus Altholz einen Dieselersatzkraftstoff her­stellen will, wird man, wie ich am eigenen Leib erfahren habe, über eineinhalb Jahre behindert.

Zu den Grünen: Wir Freiheitliche sprechen nicht immer nur von Umweltschutz, sondern wir setzen das selber um. Das ist der Unterschied. (Beifall bei der FPÖ und bei Bun­desrätInnen der ÖVP.)

Da die Änderung des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes 2000 wiederum im Zei­chen der Verwaltungsvereinfachung, der Harmonisierung mit internationalen Vorschrif­ten und im Zeichen der Beibehaltung unserer hohen österreichischen ökologischen


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