BundesratStenographisches Protokoll885. Sitzung, 885. Sitzung des Bundesrates am 8. November 2018 / Seite 154

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

Standards steht, werden wir Freiheitliche natürlich keinen Einspruch gegen den Be­schluss des Nationalrates erheben. (Beifall bei der FPÖ und bei BundesrätInnen der ÖVP.)

17.47


Vizepräsident Ewald Lindinger: Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Schennach. – Bitte.


17.47.46

Bundesrat Stefan Schennach (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Sehr geschätzte Frau Bundesministerin! Ich meine, wir haben ja gemeinsam bei Podiumsdiskussionen im EU-Wahlkampf einige Boshaftigkeiten aushalten müssen. (Zwischenruf des Bundesra­tes Brunner.) – Magnus, zu dir komme ich gleich. (Ruf: Ist das eine Drohung?)

Eines muss ich schon sagen: Dieser bestellte Abänderungsantrag ist eine Boshaftigkeit der Sonderklasse. Es muss ja ein Schenkelklopfen gewesen sein in bestimmten Kam­mern, Landwirtschaftskammer, Wirtschaftskammer, Industriellenvereinigung, dass man diesen Abänderungsantrag zuerst in einer Weise gemacht hat, zu der jeder Verfas­sungsrechtler sagt, das geht ja nicht. Das Verarbeiten von personenbezogenen Da­ten – und wir haben ja erst eine Datenschutzrichtlinie beschlossen –, um eine politi­sche Meinung ersichtlich zu haben, ist strengstens verboten. Jetzt hat man das in letz­ter Sekunde abgeändert, damit das noch halbwegs hineingeht. (Zwischenruf des Bun­desrates Bader.)

Aber, Magnus Brunner, vielleicht könntest du deine Fraktion und die Frau Bundesmi­nisterin über das Verfahren Stadttunnel Feldkirch aufklären. (Bundesrat Brunner: Ger­ne!) Da wurde nämlich der Bürgerinitiative der Zugang zum Gericht verwehrt, und am 27.9.2018 ist nun ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes gekommen, dass diese Diskussion vielleicht zur Makulatur macht. (Zwischenruf des Bundesrates Steiner.)

Der Verwaltungsgerichtshof hält in seinem Erkenntnis nämlich fest, dass eine Bürger­initiative nach § 19 Abs. 4 UVP-G 2000 einen Zusammenschluss natürlicher Personen mit einer örtlichen Nahebeziehung darstellt, daher ist eine Bürgerinitiative „als Teil der [...] Öf­fentlichkeit“ zu sehen. Damit ist sie jedenfalls verfahrensberechtigt. Das heißt, geht man nach diesem Erkenntnis vor, ist das, was hier intendiert wurde, letztlich unanwendbar. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Was ich aber überhaupt nicht verstehe, ist, dass man Bürgerinitiativen, die ja zum Teil auch der ÖVP zum Beispiel nahestehen, so unfreundlich, so bösartig begegnen muss. Jetzt denke ich an das Kuratorium Wald oder an den Alpenverein oder an den WWF. Der WWF hält fest, diese Änderung des UVP-Gesetzes ist „demokratiefeindlich, rechts­widrig und verstößt gegen den Datenschutz [...].“ – Dabei ist der WWF alles andere als eine linke Speerspitze der Gesellschaft. (Bundesrat Brunner: Um das geht’s ja nicht!)

Ich habe auch bei Frau Wagners Aarhus-Rede zugehört. Da ist mir vorgekommen, für Sie sind Bürgerinitiativen oder NGOs so etwas wie Aliens oder Außerirdische. (Zwi­schenruf der Bundesrätin Zwazl.) Das sind vielleicht die Nichten oder Neffen oder Cou­sins oder die Nachbarn. (Bundesrat Stögmüller: Die Kinder meistens!) – Aber geh, Kinder! Kinder mit 40, Kinder mit 50? Gerhard Heilingbrunner ist kein Kind, sondern ein ziemlich erwachsener Mensch. Das heißt, es sind einfach ganz normale Menschen, die besorgt sind, die ganz viel Zeit damit verbringen, für unsere Kinder, für die Nachwelt eine saubere, lebenswerte Umwelt zu erhalten, für das einzutreten, was ein Kollege hier heute ein bisschen lächerlich gemacht hat, indem er sich für Umweltschutz mit Hausverstand und Augenmaß ausgesprochen hat. Das heißt nämlich nichts, gar nichts.

Genau da sind aber diese jungen Menschen sehr sensibilisiert. Was wir brauchen, sind ja junge Menschen, die Visionen haben, die Engagement an den Tag legen. Deswegen


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite