BundesratStenographisches Protokoll885. Sitzung, 885. Sitzung des Bundesrates am 8. November 2018 / Seite 159

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Einzelfallprüfungen in Bezug auf die Feststellung zur UVP-Pflicht die Kriterien transpa­renter gestaltet werden. Es ist auch begrüßenswert, dass bei der Umweltverträglich­keitserklärung Auswirkungen des Klimawandels, die Ressourceneffizienz hinsichtlich der Bodenversiegelung, aber auch die Katastrophenrisken berücksichtigt werden.

Der wesentlichste Punkt ist aber vor allem, dass es einmal zu einer Beschleunigung der bürokratischen Abhandlung im Einklang mit der Ökologie kommt. Das ist wirklich einer der wesentlichsten Punkte, denn wie ist es vertretbar, dass ein Projektwerber – so wie auch bei uns in Kärnten – über 14 Jahre ein UVP-Verfahren laufen hat, wäh­renddessen er nebenher Hunderte Arbeitsplätze absichert, zudem nur das Ziel hat, zu expandieren, zu modernisieren und damit neue Arbeitsplätze zu schaffen? – Eine so lange Zeitspanne ist nicht nur unverantwortlich, sondern ist zudem mit immens hohen Kosten verbunden. Das bringt wirklich niemandem etwas, weder dem Projektwerber noch den Anrainern noch den Bürgerinitiativen und auch nicht den beteiligten Umwelt­organisationen.

Im Zuge eines Gesprächs mit einem Projektwerber hat mir dieser gesagt, dass er viele Verfahren gemacht hat, auch ein UVP-Verfahren, das gerade fertiggestellt worden ist, und dass der Bürokratismus nirgendwo so hoch ist wie in Österreich. Nirgendwo in Eu­ropa ist er so hoch wie in Österreich! (Bundesrätin Mühlwerth: In Deutschland, glaube ich!) Was wird in Österreich gemacht? – Hier kommen zehn Leute zusammen und zehn Leute erklären dir, was alles schwierig werden wird und warum es wahrscheinlich nicht gehen wird. Im Rest von Europa – und Entschuldigung, die haben ja auch Euro­parichtlinien und Umweltauflagen – geht es. Dort kommen zehn zusammen und er­klären, wofür sie zuständig sind und wie sie helfen können, um dieses Projekt umzu­setzen.

Meine geschätzten Damen und Herren! Wenn wir ein attraktiver Wirtschaftsstandort sein wollen, dann wird es eben auch wichtig sein, dass es einerseits Kriterien gibt, die den Schutz der Umwelt bei der Umsetzung von Projekten gewährleisten, aber ebenso wichtig ist es, dass es einen absehbaren Zeithorizont gibt, bis zu dem eine Entschei­dung darüber fällt, ob es zur Umsetzung kommen kann oder nicht.

Wenn von Ihnen, geschätzte Damen und Herren, liebe Opposition, immer der Einwand kommt, dass man nunmehr die NGOs und die Umweltorganisationen aushebeln und die Parteienrechte schmälern würde, dann ist das wiederum ganz klare Panikmache unter Vorspiegelung falscher Tatsachen.

Übrigens, Herr Kollege von den GrünInnen (Heiterkeit bei der FPÖ – Zwischenruf des Bundesrates Stögmüller), das ist eine Schande, dass Sie immer die Leute gegen­einander ausspielen, denn es gibt – und das hat auch Kollege Schennach nicht ge­sagt – einen leichten Unterschied zwischen Bürgerinitiativen und anerkannten Umwelt­organisationen. Das kann man nicht immer vermischen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Auch im Gesetz ist ganz klar geregelt, wer Parteienstellung hat, und Entschuldigung, aber einer anerkannten Umweltorganisation wird es zumutbar sein, alle paar Jahre ei­nen glaubhaften Nachweis zu erbringen, dass sie 100 Mitglieder hat.

Und eines sage ich hier auch ganz offen: Mit diesem Beschluss wird auch dem der Riegel vorgeschoben, dass zwei bis drei Berufsverhinderer sich zu einer Organisation zusammenschließen und versuchen, jedes Wirtschaftsprojekt zu verhindern und zu tor­pedieren. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Bundesrat Samt: Richtig!)

Liebe Kollegin von den Grünen, also Ihre Aufregung verstehe ich nicht, denn Sie gehö­ren ja ohnehin nicht zu diesen 57 Umweltorganisationen – ich habe Ihnen ohnehin schon gesagt, wie viel Sie von Umweltpolitik verstehen –, ich weiß nicht, wovor Sie Angst haben. (Bundesrat Köck: Die haben keine 100 Mitglieder!) Ich würde es verste-


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