BundesratStenographisches Protokoll885. Sitzung, 885. Sitzung des Bundesrates am 8. November 2018 / Seite 160

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hen, wenn Sie dazugehören würden, denn dass es für die Grünen derzeit vielleicht schwer ist, 100 Mitglieder glaubhaft zu machen, das mag schon sein (Heiterkeit und Beifall bei FPÖ und ÖVP – Bundesrat Stögmüller: Das sieht man ja in Deutschland!), aber Sie betrifft es nicht, daher brauchen Sie sich in diese Richtung keine Sorgen zu machen.

In diesem Sinne, geschätzte Bundesregierung, aber vor allem liebe Frau Ministerin, darf man Ihnen zu diesem zukunftsweisenden und transparenten Umweltpaket gratu­lieren. Österreich beschreitet damit einen erfolgreichen Weg für eine erfolgreiche Um­weltpolitik. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

18.12


Präsidentin Inge Posch-Gruska: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Ministerin Köstinger. – Bitte.


18.12.38

Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus Elisabeth Köstinger: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Damen und Herren des Bundesrates! Die Novel­le des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes ist Teil des Umweltpakets, das ich vor­gelegt habe, und es ist das oberste Ziel, vor allem eben auch die Verfahrenseffizienz zu steigern. Es ist uns mit der Änderung auch gelungen, Entscheidungen transparenter zu gestalten und vor allem eben auch klare Kriterien festzulegen.

Es ist heute schon mehrmals angesprochen worden, dass wir die Unfall- und Katastro­phenrisiken aufgenommen haben, vor allem aber auch das Thema Klimaschutz veran­kern und dementsprechend auch die Klimawandelfolgen und – auch ein sehr wichtiges Thema, wenn es um das Thema Klimaschutz geht – die Flächeninanspruchnahme be­rücksichtigen werden.

Wir setzen mit der UVP-Novelle vor allem auch Punkte aus dem Regierungsprogramm um; beispielsweise die Zuständigkeitsregelung für Feststellungsverfahren bei Vorha­ben, die sich über die Bundesländergrenzen erstrecken – da gab es bisher noch keine klaren Regelungen –, auch das Vorbringen von neuen Tatsachen und Beweismitteln bis spätestens in der mündlichen Verhandlung, eine schnellere Wirkung des Schlusses des Ermittlungsverfahrens, auch das wird massiv zur Verfahrenseffizienz beitragen. Wir bieten die Möglichkeit der Einrichtung eines Standortanwalts. Ich möchte hier aus­drücklich darauf hinweisen, dass es eine Möglichkeit ist, aber kein Muss. Das heißt, wenn es nicht als notwendig erachtet wird, wird dieser Standortanwalt auch nicht ein­gerichtet.

Die Möglichkeit von Vorverfahren – auch das ist ein sehr wichtiger neuer Punkt – sollte vermehrt genutzt werden, um eben auch frühzeitig die UVP-relevanten Themenstel­lungen aufzubereiten. Für Projektwerber, Behörden und eben auch die Öffentlichkeit ist es sehr wichtig, dass unnötige Unterlagen vermieden werden und dass man sich wirk­lich auch auf die wesentlichen Umweltauswirkungen konzentrieren kann.

Die ökologischen Standards beizubehalten ist unser oberstes Ziel. Ich sage Ihnen das vor allem als Umwelt- und Klimaschutzministerin, aber auch als jene, die dafür zu­ständig ist, dass uns die Energiewende in diesem Land gelingen wird. Wir haben das sehr ambitionierte Ziel, bis zum Jahr 2030 in Österreich Strom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien zu produzieren. Ich sage Ihnen das auch als zuständige Land­wirtschaftsministerin: Nirgendwo ist es wichtiger, im Einklang mit der Umwelt und der Natur wirtschaften zu können, als in der Landwirtschaft. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Nicht zuletzt bin ich in diesem Land für den Tourismus zuständig. Wenn Sie sich an­schauen, warum Millionen von Gästen ihren Urlaub in Österreich verbringen, dann kön­nen Sie sagen, Grund dafür ist zu allererst auch unsere hervorragende Umwelt, die Wasserqualität und die reine Luft.

 


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