9. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 22. November 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über einen Zweckzuschuss aufgrund der Abschaffung des Zugriffs auf Vermögen bei Unterbringung von Personen in stationären Pflegeeinrichtungen erlassen wird und mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2017 geändert wird (327 d.B. und 362 d.B. sowie 10055/BR d.B.)
Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Wir kommen nun zum 9. Punkt der Tagesordnung, zu dem ich Herrn Vizekanzler Heinz-Christian Strache bei uns sehr herzlich begrüßen darf. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Rosa Ecker. Ich bitte um den Bericht.